Nach 13 Verhandlungstagen soll am Montag am Wiener Landesgericht ein international beachteter Strafprozess gegen zwei ehemalige Vertreter des Regimes des gestürzten syrischen Präsidenten Bashar al-Assad mit den Schlussvorträgen und der Urteilsverkündung zu Ende gehen.

Die Vorwürfe im Detail

Im Zentrum des Verfahrens stehen laut Anklage schwere Vorwürfe: „Durch die massiven körperlichen Misshandlungen seien die Inhaftierten zur Ablegung von Geständnissen gezwungen worden, heißt es in der Anklage." Gefoltert wurde laut Staatsanwaltschaft, um „die damalige Protestbewegung gegen das Regime zu unterdrücken und die Bevölkerung einzuschüchtern".

Angeklagt sind der ehemalige Leiter der Abteilung 335 des syrischen Geheimdienstes, Khaled Al H., sowie der frühere Leiter der Kriminalpolizei in Raqqa, Moussab Abou R. Sie müssen sich wegen Folter und weiterer schwerer Straftaten an insgesamt 21 Zivilisten vor einem Schöffensenat verantworten. Die Staatsanwaltschaft legt Khaled Al H. die Verbrechen der Folter, der schweren Nötigung, der geschlechtlichen Nötigung sowie eine Vielzahl an schweren Körperverletzungen zur Last. Moussab Abou R. hat sich wegen schwerer Körperverletzung, schwerer Nötigung sowie geschlechtlicher Nötigung zu verantworten.