
Verwaltungsgerichtshof bestätigt UVP-Pflicht für Heumarkt-Projekt in Wien
Der Verwaltungsgerichtshof hat die Revision gegen ein Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts zum Heumarkt-Projekt in Wien zurückgewiesen. Damit ist klar, dass sowohl die Variante „Heumarkt Neu 2021" als auch „Heumarkt Neu 2023" einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedürfen.
Hohe Faktentreue