Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat am Dienstag eine Revision gegen die UVP-Pflicht für das umstrittene Heumarkt-Hochhausprojekt in Wien zurückgewiesen, während in Busan das UNESCO-Welterbekomitee über den Verbleib der Wiener Innenstadt auf der Liste des gefährdeten Welterbes berät.
Wie aus Wien und Busan gleichzeitig berichtet wird, wies der Verwaltungsgerichtshof den Antrag der Projektwerber zurück, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) zu kippen. Damit bleibt die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben am Heumarkt aufrecht. Christian Schuhböck von der Umweltorganisation Alliance For Nature begrüßte die Entscheidung: „Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinen Entscheidungen ausdrücklich bestätigt, dass negative visuelle Auswirkungen des Projekts Heumarkt auf eine Reihe wichtiger Blickpunkte des Welterbes in Wien zur UVP-Pflicht des Projekts führen, dies sogar unabhängig davon, ob die Aberkennung des Welterbestatus droht oder nicht“.
