Im Prozess gegen zwei ehemalige Vertreter des syrischen Assad-Regimes haben am Montag am Wiener Landesgericht erstmals drei mutmaßliche Opfer ausgesagt und schwere Misshandlungen in den Geheimdienst- und Kriminalpolizeistellen in Raqqa geschildert.
Die Angeklagten und die Vorwürfe
Die beiden Angeklagten sind der ehemalige Geheimdienstgeneral Khaled Al Halabi und der Ex-Kriminalpolizeileutnant Mussab A. Ihnen wird eine Reihe von Delikten vorgeworfen – Al Halabi auch Folter. Die beiden Angeklagten bestreiten die Vorwürfe, es gilt die Unschuldsvermutung. Sie sollen an ihren Dienststellen in Raqqa für die Misshandlung von Inhaftierten verantwortlich gewesen sein.
Der erste von drei Zeugen berichtete, im Frühjahr 2011 Demos gegen das Assad-Regime in Raqqa mitorganisiert zu haben. Im selben Jahr sei er in Raqqa festgenommen und mit verbundenen Augen in das Gebäude des Geheimdienstes gebracht worden. Dort hätten ihn Al Halabis Mitarbeiter vom Allgemeinen Geheimdienst angewiesen, sich auszuziehen und ihn mit Kabeln auf den Fersen geschlagen. Al Halabi selbst habe ihn persönlich verhört, den Code seines Handys verlangt, ihn geohrfeigt und mit Folter sowie mit Gewalt gegen seine Tochter und Frau gedroht. Der Brigadegeneral habe von ihm wissen wollen, ob er Mitglied der Opposition ist und wann die nächste Demonstration stattfindet.
