Am Mittwoch hat vor dem Landesgericht Klagenfurt der Prozess gegen einen syrischen Staatsangehörigen begonnen, der am 15. Februar 2025 auf dem Hauptplatz von Villach wahllos Passanten niedergestochen und dabei einen 14-Jährigen getötet sowie fünf weitere Menschen verletzt haben soll.

Das Gericht hat ein umfassendes Sicherheitskonzept umgesetzt. Im gesamten Gebäude gilt ein Verbot von Bild- und Tonaufnahmen, auch für Fernsehen und Radio. Elektronische Geräte wie Mobiltelefone und Laptops dürfen nicht in den Verhandlungssaal gebracht werden, ebenso ist es untersagt, während des Prozesses Zeichnungen anzufertigen.

Der Angeklagte sitzt während der Verhandlung hinter einer eigens installierten Glaswand. Gerichtssprecher Christian Karl Liebhauser erklärte dazu: "Die ist notwendig aufgrund der Sicherheitseinschätzung, die wir in enger Verbindung mit den Sicherheitsbehörden treffen mussten. Unser Hauptziel ist es, die Geschworenen zu schützen und die Verfahrensbeteiligten beim Landesgericht Klagenfurt." Die Einschätzung wurde gemeinsam vom Landesamt für Verfassungsschutz und Extremismusbekämpfung sowie den Justizbehörden vorgenommen.

Strengste Sicherheitsvorkehrungen

Liebhauser betonte zudem: "aber es gibt eine Innensicherung, es gibt eine Außensicherung, es sind Sondereinheiten vor Ort. Ich hoffe, wir sind gut vorbereitet." 27 Medienvertreter aus Österreich und dem Ausland und 150 Zuschauer sind akkreditiert. Die Verhandlung wird in einen zweiten Saal übertragen, da die Platzkapazität begrenzt ist und Zuschauer sich vorab separat anmelden mussten.

Die strengen Auflagen stoßen auf massive Kritik. Der Verband der Chefredakteurinnen und Chefredakteure bezeichnete das Verbot von Laptops und anderen elektronischen Arbeitsgeräten im Gerichtssaal als "demokratiepolitisch problematisch und im internationalen Vergleich äußerst ungewöhnlich" und sieht darin einen möglichen Verstoß gegen die Pressefreiheit gemäß Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Auch ORF News, Puls4 und der Concordia Presseclub protestierten im Vorfeld.

Das Justizministerium verwies unterdessen auf die Gewaltenteilung. Ministerin Anna Sporrer (SPÖ) unterstütze die Pressefreiheit als Grundpfeiler der demokratischen Rechtsordnung ausdrücklich, jedoch entscheide das zuständige unabhängige Gericht über Beschränkungen. Der vorsitzende Richter übe die Sitzungspolizei eigenständig aus, so das Ministerium, die Justizministerin nehme darauf keinen Einfluss.

Kritik an Medienbeschränkungen

Die Geschworenenbank besteht aus acht Laienrichtern und drei Berufsrichtern. Um deren Schutz zu gewährleisten, werden die Namen aller Richter und Geschworenen während des gesamten Verfahrens nicht genannt, sondern durch Nummern ersetzt. Auch andere Justizbedienstete sollen medial nicht namentlich genannt werden.

Die Anklage stützt sich auf einen islamistisch motivierten Terrorakt. Das Landesgericht wertet die Tat als terroristischen Anschlag, der geeignet war, eine schwere Störung des öffentlichen Lebens herbeizuführen. Der Beschuldigte soll vorsätzlich gehandelt haben, um die Zivilbevölkerung, die nicht den Zielen der Terrororganisation Islamischer Staat folgt, massiv einzuschüchtern.

Am Hauptplatz von Villach hatte der Mann an jenem Samstag unvermittelt auf Passanten eingestochen. Ein 14-jähriger Bub starb, fünf Menschen wurden teils lebensgefährlich verletzt. Ein syrischer Landsmann, der zufällig vor Ort war, rammte den Angreifer mit seinem Auto und verhinderte so weitere Opfer.

Die Tat und der mutige Retter

Der Angeklagte hatte bei der Polizei ein Geständnis abgelegt und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Sein Pflichtverteidiger Philipp Tschernitz gab an, der Mann habe sich zu Hintergründen oder Motiven nicht geäußert. Laut Josef Gramm, Leiter der Justizanstalt Klagenfurt, gilt der Beschuldigte als gefährlichster Insasse, der dort je untergebracht war. Seine Zelle wird videoüberwacht, das Bett ist am Boden fixiert, und er erhält nur weiches Einwegbesteck.

Der Transport vom Gefängnis zum Gerichtssaal erfolgt mit speziellen Fuß- und Handfesseln. Für den Geschworenenprozess sind zwei Verhandlungstage angesetzt, zahlreiche Sachverständige und Zeugen – darunter die Opfer – sind geladen. Der Strafrahmen reicht von 10 bis 20 Jahren Haft bis zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Bei einer lebenslangen Haft wäre eine bedingte Entlassung frühestens nach 15 Jahren möglich.

Haftbedingungen und Prozessverlauf

In Villach ist die Stimmung angespannt. Eine Anrainerin namens Doris sagte, wenn sie einkaufen gehe, schaue sie manchmal über die Schulter, ob von hinten ein Auto komme. Katharina, eine weitere Bewohnerin, berichtete, sie habe am Tag des Attentats ihren Besuch in einer Drogerie in Tatortnähe "unbewusst verschoben". Arnold forderte: "Der soll irgendwohin gebracht und dort lebenslang eingesperrt werden. Aber nicht hier auf unsere Kosten. Und er soll nie mehr freikommen. Nie mehr!"

Laut einem hochrangigen Gutachter war der Angeklagte zur Tatzeit zurechnungsfähig, da er seiner Ideologie entsprechend handelte. Ein zweiter Gutachter wird vor Gericht aussagen. Der Prozess wird von Franz Miklautz journalistisch begleitet und war am 27. Mai 2026 in österreichischen Medien publiziert.