Die lebenslange Haftstrafe gegen den 24-jährigen Syrer, der am 15. Februar 2025 in der Villacher Innenstadt wahllos auf Jugendliche eingestochen und einen 14-jährigen Schüler getötet hatte, ist rechtskräftig.
Rechtskraft des Urteils
Wie Behördensprecher Markus Kitz am Dienstagfrüh auf APA-Anfrage mitteilte, hat weder der Angeklagte noch die Staatsanwaltschaft ein Rechtsmittel eingelegt. Damit ist das Urteil, das erst am vergangenen Mittwoch ergangen war, nun formell rechtskräftig.
Der 24-jährige syrische Staatsbürger hatte bereits unmittelbar nach der Urteilsverkündung auf einen Rechtsbehelf verzichtet. Auch die Staatsanwaltschaft sei dem nicht entgegengetreten, sagte Kitz.
Bei dem Verfahren handelt es sich um einen berichtspflichtigen Gegenstand, für dessen Rechtsmittelverzicht die Zustimmung der Oberstaatsanwaltschaft sowie des Justizministeriums erforderlich war. Die Frist für die Einlegung einer Nichtigkeitsbeschwerde lief am Dienstag um Mitternacht ab.
