Im Wiener Folterprozess gegen die beiden syrischen Geheimdienstmitarbeiter Khaled Al-Halabi und Musab A. wird am Montag das Urteil erwartet, nachdem die Justizanstalt Wien-Josefstadt den in U-Haft sitzenden Erstangeklagten bereits seit Ende 2024 verwahrt.

Anklage und Verfahrensgang

Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Männern vor, im Dienst des syrischen Geheimdienstes in den Jahren der Anti-Assad-Proteste systematisch gefoltert zu haben. Wie aus den Anklagepunkten hervorgeht, lauten die Vorwürfe auf Folter, schwere Nötigung, geschlechtliche Nötigung sowie eine Vielzahl schwerer Körperverletzungen. Die Staatsanwaltschaft begründete das Vorgehen damit, dass die Taten dazu gedient hätten, "die damalige Protestbewegung gegen das Regime zu unterdrücken und die Bevölkerung einzuschüchtern".

Verhandelt wurde insgesamt an 13 Verhandlungstagen. Während die Angeklagten die gegen sie gerichteten Vorwürfe zurückwiesen, legten mehrere eigens aus dem Ausland angereiste Betroffene eindrücklich Zeugnis von den erlebten Gewalterfahrungen ab. Der Prozess stützt sich auf das Weltrechtsprinzip, das die Verfolgung schwerster internationaler Verbrechen unabhängig vom Tatort ermöglicht.