Die türkis-rot-pinke Bundesregierung hat am Mittwoch im Ministerrat einen Energiekrisenmechanismus beschlossen, der Haushalte bei stark steigenden Strompreisen entlasten soll.
So funktioniert der Krisenmechanismus
Kernstück der Einigung ist ein Krisenmechanismus, der den Strom-Arbeitspreis für Haushalte im Falle einer "anhaltenden Preiskrise" auf zehn Cent pro Kilowattstunde (kWh) deckelt. Die Regelung soll greifen, wenn der Haushaltsstrompreis über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten die Marke von 16,5 Cent netto pro kWh überschreitet. Gleichzeitig muss der Großhandelspreis an der Strombörse im selben Zeitraum durchschnittlich über 165 Euro pro Megawattstunde (MWh) liegen.
Die Finanzierung des Mechanismus soll nicht durch Steuergeld, sondern über einen speziellen Energiekrisenbeitrag für Strom (EKBS) erfolgen, der von den Energieunternehmen zu entrichten ist. Betreiber großer Erzeugungsanlagen zahlen diesen Beitrag, der zuletzt jährlich 250 Millionen Euro einbrachte. Dabei werden Erlöse oberhalb bestimmter Strompreisschwellen – derzeit 90 und 100 Euro pro MWh – zu 95 Prozent besteuert, wobei die Einnahmen dem Staat zufließen.
