Berlin, 12 Juni 2026

Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ist am Freitag in Kraft getreten und bringt schnellere Asylverfahren an den EU-Außengrenzen, einen Solidaritätsmechanismus zur Lastenverteilung sowie strengere Identitätskontrollen.

Mit dem Inkrafttreten gilt in der EU ab sofort ein einheitlicher Rechtsrahmen, der als tiefgreifendste Änderung der europäischen Flüchtlingspolitik seit Jahrzehnten gilt. Die Reform war nach den Fluchtjahren 2015/16 über beinahe ebenso lange Zeiträume verhandelt worden und sollte ursprünglich die Schwächen des Ersteintrittsprinzips im Dublin-System beheben und Länder wie Griechenland und Italien entlasten. Auch wenn die Hauptverantwortung für Asylverfahren beim Ersteintrittsland bleibt, sehen die neuen Regeln verbindliche Mechanismen zur Verteilung vor.

Solidaritätsmechanismus und Verteilung

Kernstück ist ein sogenannter Solidaritätsmechanismus, der die Lasten unter den EU-Ländern verteilen soll. „An diesem Freitag treten im Zuge der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) neue Regeln in Kraft“, hieß es in dem Bericht. Der Mechanismus sieht Unterstützung durch finanzielle Beiträge, Sachleistungen oder die Übernahme von Asylsuchenden vor. Pro Jahr wären in der EU derzeit rund 21.000 sogenannte „Relocations" von Schutzsuchenden vorgesehen, um Staaten an den Außengrenzen zu entlasten. „Gleichzeitig soll ein sogenannter Solidaritätsmechanismus die Lasten unter den EU-Ländern verteilen."