EU-Abschieberegeln: Einigung über Rückkehrzentren in | finanz360
EU einigt sich auf neue Abschieberegeln: Weg für Rückkehrzentren in Drittstaaten frei
Brüssel, 01. Juni 2026
AI-generated image (flux-2/pro-text-to-image via Kie.ai)
Kurzfassung
Die Europäische Union hat sich auf verschärfte Abschieberegeln geeinigt, die die Errichtung von Rückkehrzentren in Drittstaaten ermöglichen. Familien mit Kindern sind von den neuen Maßnahmen nicht ausgenommen, unbegleitete Minderjährige hingegen schon.
Vertreter des Europäischen Parlaments und der Regierungen der EU-Mitgliedstaaten erzielten am Montagabend eine vorläufige Einigung über neue Abschieberegeln, die die Einrichtung von Rückkehrzentren in Drittstaaten außerhalb der EU ermöglichen.
Die zyprische EU-Ratspräsidentschaft gab die Einigung bekannt. Sie ist Teil einer umfassenden Reform der EU-Rückführungsrichtlinie, die zuletzt 2008 verabschiedet wurde.
Die neuen Regeln sehen vor, dass abgelehnte Asylbewerber, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden können, künftig in sogenannte Return Hubs in Drittstaaten gebracht werden können. Voraussetzung dafür ist ein entsprechendes Abkommen mit dem jeweiligen Drittstaat, der die Migranten voraussichtlich im Gegenzug für finanzielle Leistungen oder Visaerleichterungen aufnimmt.
Was sind Return Hubs?
Zu den Gründen, warum eine Rückführung ins Herkunftsland scheitert, zählen die Weigerung des Heimatstaates, seine Staatsbürger zurückzunehmen, oder fehlende diplomatische Beziehungen der Bundesregierung zu dem betreffenden Staat.
EU-Migrationskommissar Magnus Brunner erklärte in einer Pressemitteilung: „Mit der heutigen Einigung setzen wir einen weiteren wichtigen Schritt in der europäischen Migrationswende. Wer kein Recht hat, in der Europäischen Union zu bleiben, muss diese auch wieder verlassen. Mit den neuen Regeln haben wir mehr Kontrolle darüber, dass Rückführungen konsequent umgesetzt werden. Das ist es, was sich die Bürger erwarten – und das liefern wir.“
Der deutsche Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat sich wiederholt für die Rückkehrzentren ausgesprochen. Auch Österreichs Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) befürwortet Asylverfahren in Drittstaaten und die dortigen Rückkehrzentren. Karner sagte: „Wir arbeiten ganz konkret an der gemeinsamen Umsetzung von Asylverfahren und Rückkehrzentren außerhalb Europas.“
Verschärfte Pflichten und längere Haft
Die Verhandlungen zwischen Parlament und Mitgliedstaaten waren zuvor am 21. Mai verschoben worden, weil es laut EU-Beamten keine Einigung über die Umsetzungsfristen für einzelne Maßnahmen gab. Nun wurde ein Kompromiss erzielt, der den Mitgliedstaaten mehr Zeit für die Anpassung nationaler Gesetze einräumt. Einige Bestimmungen sollen erst zwölf Monate nach Inkrafttreten der Verordnung angewendet werden.
Die neuen Regeln verschärfen die Pflichten für Ausreisepflichtige erheblich. Sie müssen stärker mit den Behörden kooperieren, andernfalls drohen Sanktionen wie die Kürzung oder Streichung von Leistungen sowie die Beschlagnahme von Reisedokumenten. Zudem werden Einreisesperren nach Abschiebungen und die Inhaftierung von Rückkehrern, die als Sicherheitsrisiko eingestuft werden, erleichtert.
Die zulässige Abschiebehaft wird auf maximal 24 Monate verlängert, in besonderen Fällen ist eine Verlängerung um weitere sechs Monate möglich. Haftgründe sind Fluchtgefahr oder eine Gefahr für die nationale Sicherheit.
Unbegleitete Minderjährige sind von den neuen Abschieberegeln ausdrücklich ausgenommen. Familien mit Kindern hingegen können von den Maßnahmen betroffen sein.
Kritik von Menschenrechtsorganisationen
Menschenrechtsorganisationen haben Bedenken gegen die Pläne geäußert und warnen vor einer „Kriminalisierung von Migration“. Silvia Carta von der Hilfsorganisation Picum sagte: „Diese Verordnung wird eine drakonische Abschiebungs- und Inhaftierungsmaschine schaffen.“ Die EU-Gesetzgeber hätten „ihren Einsatz auf Repression und Bestrafung verdoppelt und einem Text zugestimmt, der Hunderttausende von Menschen Schaden und Gewalt aussetzen wird – von der Inhaftierung von Menschen in Abschiebehaft für bis zu 30 Monate über das Auseinanderreißen von Familien bis hin zur Abschiebung von Menschen in Länder, die sie nicht einmal kennen.“
Die Mitgliedstaaten werden künftig verpflichtet, frühzeitig zu prüfen, ob eine Person ein Sicherheitsrisiko darstellt. Wird ein solches Risiko festgestellt, gelten strenge Regeln. Gleichzeitig sollen Anreize für die freiwillige Rückkehr gestärkt werden.
Die genauen Standorte der geplanten Rückkehrzentren sind noch unklar. Medienberichten zufolge werden Uganda, Kasachstan, Ruanda und Usbekistan als mögliche Standorte diskutiert. Offizielle Angaben dazu gibt es nicht.
Mögliche Standorte und politischer Hintergrund
Die Einigung über die neuen Asylregeln war von einem gemeinsamen Beschluss der Europäischen Volkspartei (EVP) unter Führung von Manfred Weber (CSU) und der rechten Fraktion im EU-Parlament vorbereitet worden. Recherchen der Deutschen Presse-Agentur ergaben, dass die EVP beim Thema Migration enger mit der Rechten zusammengearbeitet hatte als bisher bekannt, unter anderem in einer WhatsApp-Chatgruppe und bei einem persönlichen Treffen von Parlamentariern.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) kritisierte die Zusammenarbeit scharf und sagte: „Wir arbeiten nicht zusammen mit den Rechtsradikalen im Europäischen Parlament.“ EVP-Chef Manfred Weber verteidigte die anschließende Abstimmung über das umstrittene Migrationsgesetz mit den Worten, sie habe deutlich gezeigt, dass europäische Lösungen zur Bekämpfung illegaler Migration möglich seien.
Ein Rechtsgutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom April kam zu dem Schluss, dass die umstrittenen italienischen Abschiebezentren in Albanien nicht gegen EU-Recht verstoßen. Demnach verbietet das EU-Recht den Mitgliedstaaten nicht grundsätzlich, solche Zentren außerhalb ihres Hoheitsgebiets einzurichten, sofern die Betroffenen dort weiterhin Rechtsbeistand und Sprachunterstützung erhalten und Kontakt zu ihren Familien und den zuständigen Behörden halten können. Ein endgültiges Urteil des EuGH steht allerdings noch aus.
Rechtliche Grundlagen und internationale Modelle
Italien hatte mit Albanien ein Abkommen geschlossen, um sowohl die Abschiebehaft als auch Asylverfahren dorthin auszulagern. Dieses Modell liegt derzeit wegen Klagen beim EuGH, eine endgültige Entscheidung ist noch nicht ergangen.
Das Vorhaben des Vereinigten Königreichs, Asylverfahren nach dem Ruanda-Modell in Drittstaaten auszulagern, ist gescheitert. Der Plan kostete rund 830 Millionen Euro, wurde aber aufgrund von Gerichtsentscheidungen nie wirklich umgesetzt. Anders als das EU-Modell sah das britische Modell vor, Asylbewerber nach Ruanda zu schicken, wo sie auch nach einer Prüfung ihres Schutzstatus hätten bleiben sollen.
Die Zahl der Asylanträge in der EU ist zuletzt kontinuierlich gesunken. In Deutschland war die Zahl der Asylanträge im Mai so niedrig wie seit 2020 nicht mehr, als die Beschränkungen während der Corona-Pandemie die Einreise verhinderten. Auch die irregulären Grenzübertritte in die EU sind laut der EU-Grenzagentur Frontex zuletzt deutlich zurückgegangen.
Rückgang der Asylzahlen und Ausblick
Im Jahr 2025 wurden nach Angaben der Europäischen Kommission etwa 28 Prozent der ausreisepflichtigen Migranten tatsächlich zurückgeführt. Ziel der neuen Regeln ist es, mehr Abschiebungen zu ermöglichen und diesen Anteil zu erhöhen.
Das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten müssen der vorläufigen Einigung in den kommenden Wochen noch formell zustimmen. Dies gilt als Formsache. Die Revision der Rückführungsrichtlinie ist eines der Kernprojekte der Kommission von Ursula von der Leyen und ergänzt den EU-Asyl- und Migrationspakt, der ab dem 12. Juni gelten soll.
Fragen & Antworten
Was sind die neuen EU-Rückkehrzentren?
Die Rückkehrzentren, auch Return Hubs genannt, sind Einrichtungen in Drittstaaten außerhalb der EU, in die abgelehnte Asylbewerber gebracht werden können, wenn sie nicht in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden können.
Sind Familien mit Kindern von den neuen Abschieberegeln betroffen?
Ja, Familien mit Kindern sind von den neuen Regeln nicht ausgenommen und können abgeschoben werden; lediglich unbegleitete Minderjährige sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Welche Länder kommen als Standorte für die Rückkehrzentren infrage?
Offizielle Angaben gibt es noch nicht, aber Medienberichten zufolge werden Uganda, Kasachstan, Ruanda und Usbekistan als mögliche Standorte diskutiert.