Vertreter des Europäischen Parlaments und der Regierungen der EU-Mitgliedstaaten erzielten am Montagabend eine vorläufige Einigung über neue Abschieberegeln, die die Einrichtung von Rückkehrzentren in Drittstaaten außerhalb der EU ermöglichen.

Die zyprische EU-Ratspräsidentschaft gab die Einigung bekannt. Sie ist Teil einer umfassenden Reform der EU-Rückführungsrichtlinie, die zuletzt 2008 verabschiedet wurde.

Die neuen Regeln sehen vor, dass abgelehnte Asylbewerber, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden können, künftig in sogenannte Return Hubs in Drittstaaten gebracht werden können. Voraussetzung dafür ist ein entsprechendes Abkommen mit dem jeweiligen Drittstaat, der die Migranten voraussichtlich im Gegenzug für finanzielle Leistungen oder Visaerleichterungen aufnimmt.

Was sind Return Hubs?