Neunzehn EU-Staaten fordern in gemeinsamem Brief rasche Rückkehrzentren in Drittstaaten
Brüssel, 19 Juni 2026
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Kurzfassung
In einem gemeinsamen Brief an EU-Ratspräsident António Costa und Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen haben 19 EU-Staaten konkrete Schritte für Rückkehrzentren in Drittstaaten gefordert. Frankreichs Präsident Emmanuel Macron lehnt das Vorhaben ab und stellt sich damit gegen die Unterzeichner, zu denen auch Österreichs Kanzler Christian Stocker zählt.
Brüssel, 19 Juni 2026
In einem am Freitag veröffentlichten Brief an EU-Ratspräsident António Costa, Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sowie alle EU-Staats- und Regierungschefs haben 19 EU-Mitgliedstaaten konkrete Maßnahmen zur Errichtung gemeinsamer Rückkehrzentren in Drittstaaten gefordert.
Die Unterzeichner des Briefs
Wie aus dem Schreiben hervorgeht, zählen zu den Unterzeichnern neben Österreichs Bundeskanzler Christian Stocker die Regierungschefs von Belgien, Bulgarien, Zypern, Tschechien, Estland, Griechenland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, den Niederlanden, Polen, Rumänien, der Slowakei, Slowenien und Schweden. Auch Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni und Dänemarks Regierungschefin Mette Frederikken haben den Brief unterzeichnet, wie es in der entsprechenden Mitteilung heißt.
Der Brief wurde am Freitag in Brüssel vorgelegt. Er richtet sich an EU-Ratspräsident António Costa, Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und alle Staats- und Regierungschefs der EU. Die Verfasser betonen, dass die Zeit für konkretes Handeln gekommen sei.
Die Unterzeichner formulieren in dem Schreiben eine klare Erwartung an die europäische Migrationspolitik. „Jetzt ist es an der Zeit, zu handeln und konkrete Ergebnisse zu erzielen“, heißt es wörtlich. Zugleich sichern sie zu, die politische Verantwortung persönlich zu übernehmen. „Wir werden persönlich die Führung übernehmen, um sicherzustellen, dass unsere Visionen verwirklicht werden“, lautet die entsprechende Passage.
Forderungen an die EU-Kommission
Konkret verlangen die Unterzeichner von der Europäischen Kommission, den Aufbau gemeinsamer Rückkehrzentren finanziell zu unterstützen. Außerdem soll die EU den Prozess gemeinsam mit dem UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR, der Internationalen Organisation für Migration IOM und weiteren internationalen Organisationen gestalten. Welche Staaten außerhalb der EU als Partnerländer für die sogenannten „Return Hubs“ in Frage kommen, ist bislang nicht bekannt.
Der Brief setzt dabei auf eine bereits bestehende Rechtsgrundlage. Das EU-Parlament hatte in der gleichen Woche mit klarer Mehrheit das sogenannte „EU-Abschiebegesetz“ gebilligt. Das Gesetz ermöglicht schnellere und effizientere Rückführungen von Menschen aus Drittstaaten, die sich illegal in der EU aufhalten. Zugleich erlaubt es die Errichtung von Rückführzentren in Drittstaaten, sobald ein Rückführungsbescheid vorliegt.
Rechtliche Grundlage und bestehende Modelle
Als Beleg für die Umsetzbarkeit der Pläne verweisen die Unterzeichner auf bereits laufende Initiativen. „Einige Initiativen sind bereits in Betrieb, wie beispielsweise die Zusammenarbeit zwischen Italien und Albanien“, heißt es in dem Schreiben. Das Abkommen zwischen Rom und Tirana gilt als Modellfall für die geplanten „Return Hubs“ in Nicht-EU-Staaten.
Österreichs Bundeskanzler Christian Stocker bezeichnete das Anliegen als prioritär. „Wir müssen unsere Kräfte bündeln und die neuen Möglichkeiten voll ausschöpfen. Dadurch können wir unserer Null-Toleranz-Migrationspolitik zum Durchbruch verhelfen“, sagte Stocker laut einer Aussendung. Auch Österreichs Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) hatte zuvor angekündigt, die Rückkehrzentren rasch gemeinsam mit einer sogenannten „Group of Implementers“ auf den Weg bringen zu wollen.
Kritik von Menschenrechtsorganisationen
Im Brief verpflichten sich die Unterzeichner zugleich auf menschenrechtliche Mindeststandards. Vereinbarungen für Rückkehrzentren dürften demnach nur mit Drittstaaten geschlossen werden, die internationale Menschenrechtsstandards und -prinzipien achten. Die Forderung nach Beteiligung von UNHCR und IOM unterstreicht diesen Anspruch.
Gleichzeitig äußern Menschenrechtsorganisationen erhebliche Bedenken gegen das Vorhaben. Sie befürchten, dass die Auslagerung von Asylverfahren und Rückführungen in Drittstaaten den Schutz Geflüchteter schwächen und die Rechte der Betroffenen aushöhlen könnte. Die Kritiker verweisen auf fehlende unabhängige Kontrollen in den vorgesehenen Partnerstaaten und warnen vor einer Aushöhlung europäischer Asylstandards.
Macrons Ablehnung
Auf ablehnende Haltung stößt das Vorhaben insbesondere bei Frankreichs Präsident Emmanuel Macron. In einer Stellungnahme erklärte er, Frankreichs Antwort auf die Pläne laute „Nein zu Rückkehrzentren“, weil er „weder glaube, dass sie effizient sind, noch dass sie unseren Prinzipien entsprechen“. Macron begründete seine Ablehnung auch mit praktischen Erfahrungen. „Außerdem habe ich noch nie ein Rückführungszentrum in einem Drittstaat erfolgreich funktionieren sehen“, sagte er.
Macron warnte zudem vor einem grundsätzlichen Wertewandel in der europäischen Migrationspolitik. „Ich glaube nicht, dass die Vorhaben den europäischen Werten entsprechen würden“, sagte er. Bei sogenannten „Innovationen bei Werten und Menschenrechten“ zeigte er sich besonders vorsichtig. Die Pläne mehrerer Länder, in diesem Bereich eine „innovative“ Politik zu verfolgen, hatten aus seiner Sicht bereits vor Monaten oder Jahren begonnen.
Der französische Präsident stellte zugleich klar, dass er eine konsequente Migrationspolitik befürworte. „Er sei aber für eine strenge Migrationspolitik, die illegale Einwanderung bekämpfe, effizient sei und zu Rückführungen führe“, heißt es in der Mitteilung. Allerdings solle dieses Ziel nicht über den Umweg von Rückkehrzentren in Drittstaaten erreicht werden.
Offene Fragen und nächste Schritte
In der Sache selbst stellte Macron eine klare Bedingung: „Mittel aus dem europäischen Haushalt sollen definitiv nicht in den Aufbau solcher Rückführungszentren fließen“. Diese Forderung richtet sich direkt an die Europäische Kommission und betrifft den zentralen Hebel, den die Unterzeichnerstaaten aktivieren wollen. Die ablehnende Haltung Frankreichs könnte damit zum entscheidenden Stolperstein für das Vorhaben werden.
Die grundsätzliche Skepsis Macrons geht so weit, dass er das gesamte Projekt infrage stellt. „Ich bin nicht sicher, dass das unser Europa ist“, sagte er mit Blick auf die Pläne. Mit dieser Formulierung brachte er seine Vorstellung eines wertebasierten Europas zum Ausdruck, das sich nicht durch die Auslagerung von Asylverfahren entlaste.
Die EU-Staaten, die den Brief unterzeichnet haben, setzen hingegen auf Geschwindigkeit. Sie verweisen auf die kürzlich beschlossene EU-Rückführungsrichtlinie als rechtliche Grundlage und auf die bestehende Zusammenarbeit zwischen Italien und Albanien als operative Blaupause. Nun liegt es an der Europäischen Kommission, den Aufbau der „Return Hubs“ politisch und finanziell zu flankieren.
Beobachter werten den Brief als Versuch einer breiten Koalition, das Vorhaben gegen Widerstände – insbesondere aus Frankreich und von Menschenrechtsorganisationen – voranzutreiben. Ob die dafür notwendige Mehrheit im Rat zustande kommt, hängt auch davon ab, ob die Bundesregierung in Berlin, die bislang nicht zu den Unterzeichnern zählt, sich dem Anliegen anschließt oder Macrons Position teilt.
Inhaltlich zielt der Vorstoß darauf ab, Asylverfahren und Rückführungen räumlich in Drittstaaten zu verlagern. Die Unterzeichner erhoffen sich davon eine Entlastung der EU-Außengrenzen, schnellere Verfahren und eine höhere Zahl tatsächlich vollzogener Rückführungen. Menschenrechtler warnen jedoch, dass eine solche Verlagerung den Zugang zu individuellem Rechtsschutz und zu fairem Asylverfahren gefährden könne.
Mit der Forderung nach Beteiligung von UNHCR und IOM versuchen die Unterzeichner, mögliche Bedenken frühzeitig auszuräumen. Sie verpflichten sich zudem, nur mit Partnerstaaten zu kooperieren, die internationale Menschenrechtsstandards achten. Ob diese Zusagen ausreichen, um die Kritiker und abweichende Regierungen zu überzeugen, bleibt vorerst offen.
In Wien kündigte Bundeskanzler Stocker an, die geplanten „Return Hubs“ aktiv mitgestalten zu wollen. „Andere Länder arbeiten derzeit daran, die neuen Möglichkeiten umzusetzen, darunter auch Drehkreuze in Drittstaaten“, heißt es in dem Schreiben. Mit dieser Formulierung verweist die österreichische Regierung auf den eigenen Führungsanspruch in der europäischen Migrationspolitik.
Insgesamt zeigt der Brief die wachsende Kluft innerhalb der EU beim Thema Migration. Während eine Mehrheit der Mitgliedstaaten auf eine Verschärfung der Rückführungspraxis und eine Auslagerung in Drittstaaten drängt, lehnt Frankreich dies mit Verweis auf europäische Werte ab. Die nächsten Wochen werden zeigen, ob die Unterzeichnerstaaten im Rat eine qualifizierte Mehrheit organisieren können.
Innenminister Gerhard Karner hatte bereits angekündigt, mit einer „Group of Implementers“ zügig in konkrete Verhandlungen mit interessierten Drittstaaten eintreten zu wollen. Damit soll verhindert werden, dass das Vorhaben in der politischen Debatte stecken bleibt. Sollte es gelingen, erste bilaterale Abkommen zu schließen, könnten diese als Präzedenzfälle für eine breitere EU-Lösung dienen.
Fragen & Antworten
Welche EU-Staaten haben den Brief zu Rückkehrzentren unterzeichnet?
Den Brief haben 19 EU-Staaten unterzeichnet, darunter Österreich, Italien und Dänemark sowie Belgien, Bulgarien, Zypern, Tschechien, Estland, Griechenland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, die Niederlande, Polen, Rumänien, die Slowakei, Slowenien und Schweden.
Warum lehnt Frankreichs Präsident Emmanuel Macron die Rückkehrzentren ab?
Macron hält Rückführungszentren in Drittstaaten weder für effizient noch für vereinbar mit europäischen Werten und will keine EU-Mittel dafür bereitstellen.
Welche rechtliche Grundlage haben die geplanten Rückkehrzentren?
Grundlage ist das in der gleichen Woche vom EU-Parlament mit klarer Mehrheit gebilligte sogenannte EU-Abschiebegesetz, das die Errichtung von „Return Hubs“ in Drittstaaten erlaubt, sobald ein Rückführungsbescheid vorliegt.
EU: 19 Staaten für Rückkehrzentren in Drittstaaten | finanz360