Brüssel/Straßburg, 16 Juni 2026
Das EU-Parlament hat am Mittwoch in Straßburg über das umstrittene EU-Abschiebegesetz abgestimmt, das unter anderem die Einrichtung von Rückführzentren außerhalb der Europäischen Union erlaubt.
Hintergrund: Rückführzentren in Drittstaaten
Das vor einem Jahr von Migrationskommissar Magnus Brunner (ÖVP) präsentierte Gesetz ermöglicht schnellere und effizientere Rückführungen von Menschen aus Drittstaaten, die sich illegal in der EU aufhalten. Die neue Regelung ist eines der Kernprojekte der Kommission von Ursula von der Leyen. Sie ergänzt den EU-Asyl- und Migrationspakt, der seit 12. Juni in Kraft ist. Mit der Verordnung können künftig auch Rückführzentren in Drittstaaten errichtet werden, in denen abgelehnte Asylbewerber untergebracht werden sollen, deren Herkunftsländer eine Rücknahme verweigern.
Derzeit kann laut dem Bericht nur etwa jeder vierte abgelehnte Asylbewerber tatsächlich in sein Herkunftsland abgeschoben werden. Ein wesentlicher Grund dafür sei, dass die Herkunftsstaaten ihre Staatsangehörigen nicht zurücknähmen. Wo die neuen Rückführzentren konkret entstehen könnten, sei nach Angaben aus dem Bericht unklar. Österreich kündigte an, gemeinsam mit einer "Gruppe der Umsetzer" diese rasch starten zu wollen.
Strengere Regeln und Sicherheitsprüfungen
Die Verordnung sieht darüber hinaus eine frühzeitigere Sicherheitsüberprüfung vor. Die Mitgliedsstaaten sollen künftig frühzeitig prüfen müssen, ob eine Person ein Sicherheitsrisiko darstellt. Sobald diese Personen identifiziert sind, gelten für sie strenge Regeln. So ist unter anderem Haft für Rückzuführende vorgesehen, die eine Sicherheitsbedrohung darstellen. Auch Einreiseverbote nach Abschiebungen sind Teil der Regelung. Rückzuführende sollen in Zukunft auch enger mit den Behörden kooperieren müssen, andernfalls drohen ihnen harte Konsequenzen.
Gentechnik-Regeln ebenfalls auf der Tagesordnung
Im selben Sitzungsblock befasst sich das EU-Parlament zudem mit einem Gesetzentwurf zur Lockerung der Gentechnik-Regeln. Im Kern sieht der Vorschlag vor, umfangreiche Umweltprüfungen vor der Zulassung bestimmter genetisch veränderter Produkte entfallen zu lassen. Produkte aus bestimmten genetisch veränderten Pflanzen müssten demnach im Supermarkt nicht mehr gekennzeichnet werden. Die Beratung dazu ist Teil der gleichen Parlamentswoche in Straßburg, in der auch über das Rückführgesetz entschieden wird.
Die Abstimmung über die EU-Rückführungsverordnung gilt als politisch umstritten, da sie tief in Fragen des Asylrechts und der Souveränität von Drittstaaten eingreift. Kritiker verweisen auf mögliche Grundrechtsfragen, Befürworter betonen die Notwendigkeit, das seit Monaten unter Druck stehende europäische Asylsystem handlungsfähig zu machen. Die Kommission verweist darauf, dass die Verordnung bestehende Spielräume der Mitgliedstaaten wahre und lediglich gemeinsame Standards setze.
Reaktionen und offene Fragen
Mit dem Inkrafttreten des EU-Asyl- und Migrationspakts am 12. Juni 2026 und der nun geplanten Rückführungsverordnung entsteht nach Darstellung der Kommission ein zusammenhängendes Regelwerk: Der Pakt regelt die Verfahren an den EU-Außengrenzen, die neue Verordnung soll die konsequente Rückführung am Ende dieser Verfahren sicherstellen. Die operative Umsetzung der Rückführzentren hängt laut dem Bericht jedoch von bilateralen Abkommen mit Drittstaaten ab, die noch nicht absehbar seien.
Diese Nachricht wurde am 17.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet, wie die APA-Meldung vom 16.06.2026 zeigt. (APA, 16.06.2026)
