Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) ist am 12. Juni 2026 in Kraft getreten und verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten zu beschleunigten Asylverfahren direkt an den Außengrenzen.

Inkrafttreten nach zehn Jahren Verhandlung

Nach jahrelangen Verhandlungen ist die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) am 12. Juni 2026 in Kraft getreten. „Der 12. Juni markiere nicht das Ende, sondern vielmehr den Beginn der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas)“, erklärte die EU-Kommission. Die Mitgliedstaaten hatten zwei Jahre Zeit, die neuen Vorschriften in nationales Recht zu überführen. Wie aus einem Bericht der EU-Kommission von Anfang Mai hervorgeht, „waren zu jenem Zeitpunkt zahlreiche weitere Mitgliedstaaten ebenfalls nicht bereit. Die Verfehlungen betrafen vor allem die rechtliche Umsetzung, aber auch Mechanismen zur Überwachung der Grundrechte waren noch nicht eingeführt oder notwendige Aufnahmekapazitäten nicht fertiggestellt“.