Brüssel, 16 Juli 2026
Italien hat in den ersten drei Wochen nach Inkrafttreten des neuen EU-Asylsystems zwölf Mal die Rücküberstellung von Schutzsuchenden aus anderen Mitgliedstaaten abgelehnt, obwohl das Land nach den Regeln zuständig gewesen wäre.
Zwölf abgelehnte Rücküberstellungen
Italien blockiert einem EU-Bericht zufolge faktisch weiterhin die Rücküberstellung von Schutzsuchenden aus Deutschland und anderen Mitgliedsländern. Das geht aus einer Analyse der EU-Kommission hervor, die die ersten drei Wochen seit Anwendung der neuen Asylregeln auswertet.
Demnach lehnten italienische Behörden in zwölf Fällen die Rücknahme von Asylbewerbern ab, obwohl Italien nach den neuen Zuständigkeitsregeln formal zuständig gewesen wäre. Die italienischen Behörden stimmten sich auch nicht aktiv mit anderen Mitgliedstaaten über die praktischen und logistischen Schritte für Rücküberstellungen nach Italien ab.
Die EU-Kommission erklärte dazu, Italien habe zwar große Anstrengungen bei der Umsetzung der neuen Asylregeln unternommen, es seien aber konkrete Schritte erforderlich, um sicherzustellen, dass die Rücküberstellungen tatsächlich stattfänden. Gleichzeitig wies die Kommission darauf hin, dass die neuen Zuständigkeitsregeln seit weniger als einem Monat angewendet würden und die Ergebnisse dieser ersten Bewertung als vorläufig betrachtet werden müssten.
