Das Oberlandesgericht Wien hat am Freitag die im Juni vereinbarte Diversion im Falschaussage-Verfahren gegen die Vertraute des verstorbenen Ex-Justizsektionschefs Christian Pilnacek, Karin Wurm, und deren ehemalige Mitbewohnerin Anna P. aufgehoben.

Ausgangslage: Diversion im Juni vereinbart

Wie das Gericht in einer Aussendung mitteilte, folgte die zweite Instanz damit einer Beschwerde der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Die Staatsanwaltschaft St. Pölten wirft der Vertrauten demzufolge falsche Beweisaussage, dauernde Sachentziehung und Datenverarbeitung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht vor. Auch ihre ehemalige Mitbewohnerin P. wird sich wegen dauernder Sachentziehung und Datenverarbeitung vor dem Landesgericht Krems verantworten müssen.

Das Erstgericht hatte das Verfahren Anfang Juni per Diversion beendet und den beiden Frauen aufgetragen, je 250 Euro Verfahrenskosten zu übernehmen und 180 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Gegen diese Entscheidung legte die WKStA Beschwerde ein. Den Verhandlungstag, an dem die Diversion vereinbart wurde, datiert die Justiz auf den 1. Juni in Wien.

Begründung des OLG: Generalprävention und Beweiswert

Die Richter des OLG argumentierten nun die Aufhebung der Diversion mit "generalpräventiven Erwägungen", hieß es in einer Aussendung des Gerichts. Demnach sei die Strafrechtspflege "im höchsten Maße auf die Richtigkeit und Vollständigkeit von Zeugenaussagen angewiesen". Wenn bei falschen Aussagen anstatt mit Urteil lediglich mit Diversion vorgegangen werde, entstehe in der Bevölkerung "der Eindruck der Bagatellisierung, was den Beweiswert wahrheitsgemäßer Aussagen generell wesentlich in Frage stelle".