Am Landesgericht für Strafsachen in Wien endete der Prozess gegen eine Vertraute des verstorbenen Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek und deren Mitbewohnerin wegen Falschaussage mit einer diversionellen Erledigung.

Die beiden Angeklagten müssen jeweils 250 Euro an Verfahrenskosten tragen und 180 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der schriftliche Beschluss noch nicht ausgefertigt wurde.

Die Mitbewohnerin, in der Verhandlung als P. bezeichnet, bekannte sich vor Gericht „voll umfassend schuldig“. Sie gab an, am Tag der damaligen Einvernahme sehr nervös gewesen zu sein.

Geständnis und Reue

Ihr Anwalt betonte, dass seine Mandantin keine Vorstrafen habe und ihre Falschaussage später selbst eingeräumt habe. Er ersuchte den Richter um Milde und regte eine diversionelle Lösung an.

Auch die Vertraute Pilnaceks, in den Akten als W. geführt, hat laut ihrem Verteidiger bereits im Ermittlungsverfahren die Verantwortung für die Falschaussage übernommen. Die Vertreterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft bestätigte dies in ihrem Eröffnungsplädoyer.