Marine Le Pen erklärt Kandidatur für 2027 – einen Tag nach der Verurteilung
La Flèche, 8. Juli 2026
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Kurzfassung
Einen Tag nach der Verurteilung durch das Pariser Berufungsgericht wegen Veruntreuung von EU-Geldern hat Marine Le Pen am Mittwoch im westfranzösischen La Flèche ihre Kandidatur für die Präsidentschaftswahl 2027 offiziell bestätigt. Gemeinsam mit Parteichef Jordan Bardella eröffnete sie den Wahlkampf unter dem Slogan „Pour la France, la Renaissance“.
La Flèche, 8. Juli 2026
Einen Tag nachdem das Pariser Berufungsgericht sie wegen Veruntreuung von EU-Geldern schuldig gesprochen hatte, hat die 57-jährige Französin Marine Le Pen am Mittwoch im westfranzösischen La Flèche offiziell ihre Kandidatur für die Präsidentschaftswahl im April 2027 angekündigt.
Die Rechtspopulistin präsentierte sich am Vorabend im Nachrichtensender TF1 als Kandidatin und sagte: „Ich bin Kandidatin für die Präsidentschaftswahl“ – es gebe „nichts zurückzunehmen“. Zusammen mit dem 30-jährigen Parteichef des Rassemblement National (RN), Jordan Bardella, eröffnete sie am Mittwochmorgen den Wahlkampf auf dem Marktplatz der Kleinstadt La Flèche im Département Sarthe, das seit März von einem RN-Bürgermeister regiert wird. Le Pen tritt damit zum vierten Mal für den Élysée-Palast an.
Das Urteil: Veruntreuung von EU-Geldern
Das Berufungsgericht in Paris hatte am Dienstagmittag das erstinstanzliche Urteil aus dem Frühjahr 2025 im Wesentlichen bestätigt, das Strafmaß jedoch reduziert. Le Pen wurde wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder im Zusammenhang mit der Scheinbeschäftigung von EU-Parlamentsassistenten des Front National verurteilt. Die Strafe beträgt drei Jahre Haft, von denen zwei auf Bewährung ausgesetzt sind und eines zu Hause mit elektronischer Fußfessel zu verbüßen ist, wie das Gericht in seinem Urteil festhielt: „Es verurteilte sie zu drei Jahren Haft, davon zwei auf Bewährung und eins zu Hause mit Fußfessel.“ Der entstandene Schaden für das Europäische Parlament beläuft sich auf mehr als vier Millionen Euro. Zusätzlich wurde eine Geldstrafe von 100.000 Euro verhängt.
Gestrafter Entzug des passiven Wahlrechts
Die Berufungsrichter verkürzten zudem den Entzug des passiven Wahlrechts erheblich. Statt der ursprünglich verhängten fünfjährigen Aberkennung mit sofortiger Wirkung sprach das Gericht nun von 15 Monaten – „ihr das passive Wahlrecht nur für 15 Monate anstatt wie bislang für fünf Jahre entzogen“ –, von denen 30 Monate weitere auf Bewährung ausgesetzt sind. Da seit dem erstinstanzlichen Urteil bereits 15 Monate verstrichen sind, gilt dieser Teil der Strafe als verbüßt. Le Pen erklärte dazu: „Das Berufungsgericht hat mir mein passives Wahlrecht wiedergegeben. Ich bin also heute wieder wählbar.“ Das Gericht begründete sein Urteil mit der „objektiven Schwere“ der Taten, ermöglichte Le Pen aber durch die Verkürzung faktisch die erneute Kandidatur.
Revision und Fußfessel: rechtliche Lage
Die Präsidentin der zuständigen Strafkammer, Staatsanwältin Marie-Suzanne Le Quéau, bestätigte am Mittwoch, dass Le Pen die Wahlkampagne ohne Fußfessel beginnen könne. Sollte der Kassationsgerichtshof jedoch noch vor der Wahl entscheiden, müsste Le Pen die Fußfessel „am Ende der Wahlkampagne tragen“. Le Pen kündigte umgehend Revision vor dem Cour de cassation an, was die Vollstreckung des Urteils aussetzt. „Ich bin unschuldig“, erklärte sie und bekräftigte: „Ich werde Wahlkampf ohne elektronische Fußfessel machen.“ Sie gehe davon aus, „dass mit der Revision die von den Berufungsrichtern verhängte Strafe ausgesetzt wird“. Sollte die Revision Erfolg haben, müsste ein anderes Berufungsgericht den Fall neu verhandeln – eine Aufhebung des Urteils wäre keine Freisprechung.
Wahlkampfauftakt in La Flèche
Während ihres Berufungsverfahrens hatte Le Pen Unregelmäßigkeiten im Management der parlamentarischen Assistenten eingeräumt: „On ne l'a pas fait exprès. On ne savait pas“ – es sei nicht absichtlich geschehen, man habe es nicht gewusst. Im TF1-Interview am Dienstagabend zeigte sie sich dennoch siegessicher: „Heute Abend bin ich Kandidatin für die Präsidentschaftswahl“, sagte sie. „Es gibt kein Zurück.“ Le Pen warb um das Vertrauen der Wähler: „Ich denke, sie wissen ganz genau, dass die uns vorgeworfenen Taten keinesfalls eine strafrechtliche Verurteilung rechtfertigen.“ Während des Wahlkampfauftakts sagte sie: „Am Ende müssen die Wähler entscheiden. Das ist der Kern dessen, was das Berufungsgericht gesagt hat. Den Wählern wird die Freiheit der Wahl zurückgegeben. Nichts weniger habe ich erwartet.“
Jordan Bardella, der zuletzt selbst als möglicher Spitzenkandidat gehandelt worden war, zeigte sich erleichtert über die gemeinsame Strategie. „Ich freue mich riesig, dass wir gemeinsam mit Marine wieder in den Wahlkampf ziehen können, denn Millionen Franzosen sehnen sich heute nach Veränderung“, sagte er. Er werde weiter „Hand in Hand“ mit ihr zusammenarbeiten, „so wie wir es schon immer getan haben“. Bardella ist laut Umfragen mit 35 Prozent Zustimmung der beliebteste Politiker Frankreichs. Le Pen kündigte an, ihn im Falle eines Wahlsiegs zum Premierminister zu ernennen – ein „Tandem“ aus beiden, das auch als „Binom“-Ticket bezeichnet wird. Bardella ist nicht in den Veruntreuungsprozess verwickelt.
Umfragen und Vorgeschichte
Nach derzeitigem Stand liegt Le Pen in den Umfragen seit Monaten mit „gut über 30 Prozent deutlich vor allen möglichen Kandidatinnen und Kandidaten anderer Parteien“. Sie selbst kommt auf 32 Prozent Zustimmung. Es ist ihr vierter Anlauf auf den Élysée-Palast: 2012 erreichte sie im ersten Wahlgang 17,90 Prozent und Platz drei, 2017 verlor sie die Stichwahl gegen Emmanuel Macron mit 33,90 Prozent, 2022 mit 41,45 Prozent. In manchen Umfragen liegt inzwischen Bardella vor Le Pen in der Wählergunst. Die nächsten Präsidentschaftswahlen finden am 18. April 2027 statt, eine mögliche Stichwahl am 2. Mai 2027.
Juristische und politische Einschätzungen
Der Politikwissenschaftler und Meinungsforscher Jérôme Fourquet ordnete die Lage als beispiellos ein: „Es gibt ein Programm, eine Kandidatin, ein Team und eine klare Strategie“, sagte er, warnte aber: „Wir befinden uns in einer nie dagewesenen Situation, deshalb sind Vorhersagen schwer zu treffen, aber es gibt Indizien hinsichtlich des Wahlverhaltens.“ Auch unter Rechtsexperten ist umstritten, ob der fünfjährige Entzug des passiven Wahlrechts aus erster Instanz im Revisionsverfahren wieder greifen würde. Sollte der Cour de cassation die Revision ablehnen, würde die Verurteilung Rechtskraft erlangen und Le Pen müsste die Fußfessel innerhalb von fünf Monaten anlegen lassen. Im Falle einer Verurteilung in letzter Instanz wäre für jede Reise und jeden Wahlkampfauftritt eine vorherige Genehmigung erforderlich. Als Staatspräsidentin würde die Strafe ruhten und sie Immunität genießen.
Proteste und Reaktionen der Anhänger
Während des Wahlkampfauftakts in La Flèche versammelten sich einige Dutzend Gegner auf dem Marktplatz. Ein Demonstrant sagte: „Sie ist eine Straftäterin. Wir sind dagegen, dass die Rechtsextremen an die Macht kommen.“ Es kam zu einer kurzen Auseinandersetzung zwischen zwei älteren Männern. Le Pen und Bardella hielten sich am Markt kürzer auf als geplant. Anhänger zeigten sich dennoch überzeugt. Eine Unterstützerin namens Charlotte sagte: „Sie hat den Kopf oben behalten, ihr Lächel behalten, alles prima.“ Eine andere, Magalie, meinte: „Ich denke, andere Politiker haben auch nicht unbedingt eine weiße Weste.“ Ein enger Vertrauter Le Pens fasste die Haltung der Familie zusammen: „Bei Le Pen gibt man nie auf“ – oder nur, wenn man tot sei.
Die Reaktionen aus dem politischen Lager fielen scharf aus. Der ehemalige Premierminister Gabriel Attal warf Le Pen am Mittwoch im Sender France Inter vor, sie nehme den gesamten Präsidentschaftswahlkampf „in Geiselhaft“. Der Linkspolitiker Raphaël Glucksmann erklärte im RTL-Interview: „Man ist verurteilt und schließt daraus, dass man Präsident der Republik werden kann“ – und prangerte die „Le-Pen-Regel“ an. Jean-Luc Mélenchon wird erneut als Spitzenkandidat der linken France Insoumise antreten.
Der Ökonom Renaud Foucart, Dozent an der Lancaster University in Großbritannien, sieht in Le Pens Entscheidung vor allem ein persönliches Kalkül: „C'est un calcul personnel avant tout… Je pense que c'est la défense de la dynastie Le Pen et de sa place dans la politique française“. Foucart wies darauf hin, dass Bardella mit einer marktliberaleren Wirtschaftspolitik stärker an der europäischen extremen Rechten ausgerichtet sei als Le Pen: „Jordan Bardella se présentait en étant plus aligné sur l'extrême droite européenne : plus cohérent en termes de droite économique et en termes social, éthique, valeurs, immigration“. Le Pens wirtschaftspolitisches Programm – einschließlich der Rückkehr zum Renteneintritt mit 62 Jahren – sei widersprüchlich: „Il n'y a pas vraiment de politique économique. C'est vraiment du populisme classique.“ Sollte Le Pen die Wahl 2027 verlieren, rechnet Foucart mit neuen inneren Konflikten der RN: „Si elle perd, on peut s'attendre à de nouvelles dissidences et, à terme, à une explosion de son parti.“
Fragen & Antworten
Wofür wurde Marine Le Pen verurteilt?
Das Pariser Berufungsgericht sprach die 57-Jährige am Dienstag wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder im Zusammenhang mit der Scheinbeschäftigung von EU-Parlamentsassistenten des Front National schuldig. Der Schaden für das Europäische Parlament wird auf mehr als vier Millionen Euro beziffert.
Welche Strafe hat Le Pen erhalten?
Die Richter verhängten drei Jahre Haft, davon zwei auf Bewährung und ein Jahr zu Hause mit elektronischer Fußfessel, sowie eine Geldstrafe von 100.000 Euro. Das passive Wahlrecht wurde ihr für 15 Monate entzogen – die 15 Monate aus dem erstinstanzlichen Urteil gelten als verbüßt.
Was passiert, wenn der Cour de cassation die Revision ablehnt?
Bei einer Ablehnung würde die Verurteilung rechtskräftig und die Fußfessel müsste innerhalb von fünf Monaten angelegt werden. Sollte das oberste Gericht noch vor der Wahl entscheiden, müsste Le Pen die Fußfessel nach eigenen Worten „am Ende der Wahlkampagne tragen“.
Le Pen kandidiert 2027 trotz Verurteilung – Stand 08.07.2026 | finanz360