Das Pariser Berufungsgericht verkündet am Dienstag um 13.30 Uhr sein Urteil gegen die Rechtspopulistin Marine Le Pen, die langjährige Chefin des Rassemblement National, und entscheidet damit über deren mögliche Kandidatur bei der Präsidentschaftswahl 2027.

Hintergrund: Vorwurf der Veruntreuung von EU-Geldern

Im Mittelpunkt des Verfahrens steht der Vorwurf der systematischen Veruntreuung von EU-Geldern. Zwischen 2004 und 2016 sollen Abgeordnete der damaligen Partei Front National (mittlerweile: Rassemblement National) Geld für parlamentarische Assistenten im Europaparlament bekommen haben, die aber zumindest in Teilen für die Partei arbeiteten. Insgesamt geht es nach Überzeugung der Richter um rund 1,4 Millionen Euro, die über Jahre hinweg aus europäischen Steuergeldern flossen, um die eigenen Parteifinanzen zu sanieren. Die Richterinnen begründeten ihre Sicht mit einer klares Bild organisierter Praxis: Mitarbeiter seien bezahlt worden, obwohl sie nicht in Brüssel oder Straßburg, sondern in Frankreich tätig gewesen seien.