Die Pariser Berufungsrichterinnen haben die Verurteilung der Rechtspopulistin Marine Le Pen wegen Veruntreuung von EU-Mitteln am Dienstag in zweiter Instanz bestätigt und zugleich die Strafe so gemildert, dass die ehemalige RN-Vorsitzende bei der Präsidentschaftswahl 2027 theoretisch antreten könnte.

Das Verfahren vor dem Pariser Berufungsgericht, dessen Hauptverhandlung sich über fünf Wochen hingezogen hatte, endete mit einem gespaltenen Ergebnis: Zwar wurde die erstinstanzliche Verurteilung wegen systematischer Veruntreuung europäischer Mittel im Fall der parlamentarischen Assistenten zwischen 2004 und 2016 im Wesentlichen bestätigt.

Doch die Kammer unter Vorsitz von Michèle Agi reduzierte die ursprünglich fünfjährige Sperre des passiven Wahlrechts, sodass es formal möglich bleibt, dass Le Pen bei der nächsten Präsidentschaftswahl kandidiert. Verhängt wurden nun 45 Monate Unwählbarkeit, von denen 30 Monate zur Bewährung ausgesetzt sind.

Mildere Strafe, gespaltenes Signal

Die seit dem Urteil vom 31. März 2025 mit sofortiger Wirkung laufende Sperre gilt nach Angaben des Gerichts als bereits verbüßt. Damit bleibt der Weg zu einer erneuten Kandidatur 2027 rechnerisch offen, allerdings unter dem Vorbehalt der elektronischen Fußfessel, die Le Pen für ein Jahr zu Hause tragen muss.

Die 57-Jährige muss zudem eine einjährige Haftstrafe mit elektronischer Fußfessel verbüßen; zwei weitere Jahre der dreijährigen Gesamtstrafe wurden zur Bewährung ausgesetzt. Hinzu kommt eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro.