Marine Le Pen hat am Dienstagabend im französischen Fernsehsender TF1 ihre Kandidatur für die Präsidentschaftswahl 2027 verkündet und gleichzeitig Berufung gegen das Berufungsurteil im Verfahren um die Veruntreuung öffentlicher Mittel eingelegt.

Kandidatur und Berufung

Die Rechtspopulistin Marine Le Pen erklärte am Dienstagabend im Sender TF1: «Heute Abend bin ich Kandidatin für die Präsidentschaftswahl.» Zuvor hatte ein Pariser Berufungsgericht das erstinstelliche Urteil gegen sie bestätigt. Die Politikerin kündigte an, das Urteil mit einem Rechtsmittel anfechten zu wollen, und fügte hinzu: «Jordan Bardella und ich werden sehr bald mit dem Präsidentschaftswahlkampf beginnen».

Das Berufungsgericht hatte die Verurteilung wegen Veruntreuung öffentlicher Mittel bestätigt. Demnach sollen Le Pen und weitere Parteifunktionäre zwischen 2004 und 2016 EU-Gelder zweckentfremdet haben. Parlamentarische Mitarbeiter seien mit Mitteln des Europäischen Parlaments bezahlt worden, obwohl sie zumindest teilweise für die Partei tätig gewesen seien. Das Urteil umfasst eine dreijährige Haftstrafe, von der zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden und ein Jahr mit elektronischer Fußfessel zu verbüßen ist, eine Geldstrafe von 100.000 Euro sowie ein 45-monatiges Amtsverbot, von dem 30 Monate zur Bewährung ausgesetzt sind.