Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen hat Revision gegen ihre Verurteilung wegen Veruntreuung von EU-Geldern eingelegt, wie französische Medien am Dienstag unter Verweis auf die Justiz berichteten.
Die Revision wurde nach Angaben aus Justizkreisen zwischen dem 7. und dem 17. Juli beim Kassationsgerichtshof eingereicht. Auch weitere RN-Funktionäre gingen zwischen dem 7. und dem 17. Juli beim Kassationsgerichtshof in Revision. Die Staatsanwaltschaft hatte nach dem Berufungsurteil auf eine Revision verzichtet. „Das berichteten französische Medien unter Verweis auf die Justiz heute.
Hintergrund: Veruntreuung von EU-Geldern
Ein Berufungsgericht hatte gegen Le Pen eine einjährige Haftstrafe mit Fußfessel verhängt. „Eine von einem Berufungsgericht verhängte einjährige Haftstrafe mit Fußfessel wird somit vorläufig nicht vollstreckt. Durch die Revision ist der Vollzug der Fußfesselstrafe bis zur Entscheidung des Kassationsgerichts ausgesetzt.
Zugleich entzog das Berufungsgericht ihr das passive Wahlrecht – also die Möglichkeit zu kandidieren – für lediglich 15 Monate, „eine Strafe, die Le Pen seit dem Urteil in erster Instanz also bereits verbüßt hat. Damit ist sie gesetzlich wählbar, obwohl das Revisionsverfahren noch läuft. Le Pen kann also wie von ihr geplant zunächst ungehindert in den Wahlkampf für die Präsidentschaftswahl im kommenden Frühjahr starten.
