Koalitionsfraktionen einigen sich auf Änderungen am Heizungsgesetz – Linke-Klage verschiebt Abstimmung
Berlin, 06. Juli 2026
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Kurzfassung
Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich auf einen Änderungsantrag zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz geeinigt. Wegen einer Klage der Linken vor dem Bundesverfassungsgericht wird die für diese Woche geplante Verabschiedung des Heizungsgesetzes voraussichtlich erst nach der parlamentarischen Sommerpause erfolgen.
Die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD haben sich auf umfangreiche Änderungen am Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes verständigt, während die Linke-Fraktion mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht die für diese Woche geplante Verabschiedung des Heizungsgesetzes voraussichtlich verzögert.
Einigung auf Änderungsantrag
Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD einigten sich auf einen Änderungsantrag des Gesetzentwurfs, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Koalitionskreisen erfuhr. Eine Entscheidung darüber solle in den kommenden Tagen fallen, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Koalitionskreisen. Damit reagieren die Koalitionsfraktionen auf den Entwurf von Wirtschaftsministerin Reiche, der weitreichende Lockerungen für den Einbau von Öl- und Gasheizungen vorsieht.
Klage der Linken verzögert den Zeitplan
Der ursprünglich für diese Woche vorgesehene Beschluss des Heizungsgesetzes im Bundestag dürfte sich jedoch deutlich verzögern. Hintergrund ist eine Klage der Linken-Fraktion vor dem Bundesverfassungsgericht, die das Bundesverfassungsgericht in dieser Woche über einen Eilantrag entscheiden könnte. Die Linke-Fraktion im Bundestag hatte vor dem Bundesverfassungsgericht eine Klage eingereicht. Die Linke sieht durch den Zeitplan Informationsrechte der Abgeordneten verletzt und will erst nach der parlamentarischen Sommerpause final abstimmen, die bis Anfang September andauert.
Die Linke-Klimapolitikerin Violetta Bock, klimapolitische Sprecherin der Fraktion, erklärte am Freitag, die Klage solle verhindern, dass das neue Gesetz durchgepeitscht werde, ohne dass die Auswirkungen auf den Klimaschutz bekannt seien. Die Linke sieht Informationsrechte der Abgeordneten verletzt.
Kernpunkte des Reformvorhabens
Wirtschaftsministerin Katherina Reiche hatte in der ersten Lesung des Entwurfs betont, die Bundesregierung ersetze "Heizungszwänge" durch Technologieoffenheit. Reiches Entwurf zielt darauf ab, dass Eigentümer unbefristet neue Öl- und Gasheizungen montieren dürfen und sieht dafür die Beimischung weniger klimaschädlicher Brennstoffe vor. Zuvor hatte die CDU-Politikerin mit Blick auf die bisherige Regelung von einem "Zwang zur Wärmepumpe" gesprochen.
Konkret sollen künftig neue Gas- und Ölheizungen weiterhin installierbar bleiben, sofern sie den Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan schrittweise erhöhen. Die schwarz-rote Koalition will das Heizgesetz grundlegend reformieren und damit Kernelemente der bisherigen, von der früheren Ampel-Regierung verabschiedeten Regeln kippen. Dazu gehört die sogenannte 65-Prozent-Regel, wonach jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss.
Geplante Ergänzungen bis 2045
Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, der AFP am Montag vorlag, sieht unter anderem vor, dass noch in diesem Jahr ein weiteres Gesetz verabschiedet werden soll, das eine vollständige Umstellung auf alternative Brennstoffe für Öl- und Gasheizungen bis 2045 vorsieht. So soll ein neues Zusatzgesetz sicherstellen, dass in Öl- und Gasheizungen ab dem Jahr 2045 nur noch klimaneutrale Brennstoffe zum Einsatz kommen.
Darüber hinaus soll nach dem Willen der Koalition eine Grüngasquote eingeführt werden, die Lieferanten für Bestandshеizanlagen ab dem Jahr 2028 erfüllen müssen. Das bedeutet, dass Händler und Versorger von Gas, Öl und Flüssiggas ihre für die Wärmeversorgung von Gebäuden in Verkehr gebrachten Brennstoffe bis 2045 vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe umstellen müssen. Die Regelung, wonach Heizkessel ab 2045 nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen, soll dagegen gestrichen werden.
Die Fraktionen von Union und SPD planen laut einem Bericht der Agentur AFP noch umfangreiche Änderungen an dem von Wirtschaftsministerin Reiche vorgelegten Entwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz. Der entsprechende Änderungsantrag wurde gemeinsam von den Bundestagsfraktionen der Regierungsparteien eingebracht.
Kritik von Opposition und Umweltverbänden
Viele Umweltverbände sowie Linke und Grüne befürchten Rückschritte für den Klimaschutz. Umweltschützer warnen, dass derartige Brennstoffe gar nicht in ausreichender Menge verfügbar seien. Die Grünen haben wegen der aus ihrer Sicht absehbaren Abschwächung des Klimaschutzes eine Verfassungsklage gegen die Neuregelung angekündigt.
Der Grünen-Energiepolitiker Michael Kellner sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Union und SPD zögern, ihr eigenes Gesetz umzusetzen. Sie sollten die Sommerpause gut nutzen und das Gesetz ganz zurücknehmen." Er kritisierte zudem: "Fossile Gasheizungen werden nicht aus dem Verkehr gezogen." Es gebe keinen Mieterschutz für Selbstständige und kleine Gewerbetreibende. "Das Gesetz ist ein teures Paket für Mieterinnen und Mieter, heizt die Klimakrise an und schafft Unsicherheit für Handwerksbetriebe."
Sein Grünen-Fraktionskollege Alaa Alhamwi erklärte, in der Anhörung hätten Sachverständige klargemacht, dass das Gesetz schlecht und verfassungsrechtlich höchst problematisch sei. "Wochenlang wurde verhandelt, verbessert wurde nicht wirklich was", so Alhamwi.
Mit dem geplanten Gesetzentwurf vollzieht die schwarz-rote Koalition eine grundlegende Kehrtwende gegenüber der Klimapolitik der Vorgängerregierung. Die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP hatte das Gebäudeenergiegesetz mit der 65-Prozent-Regel auf den Weg gebracht, das nun durch das Gebäudemodernisierungsgesetz abgelöst werden soll.
Ausblick nach der Sommerpause
Die parlamentarische Sommerpause, die bis Anfang September dauert, gibt den Fraktionen nun Zeit, den Änderungsantrag weiter zu beraten. Ob das Bundesverfassungsgericht noch vor der Sommerpause über den Eilantrag der Linken entscheidet, war zunächst offen. Sollte das Gericht dem Eilantrag stattgeben, könnte sich die Verabschiedung des Gesetzes weiter verzögern.
Insgesamt zeigt sich, dass das Heizungsgesetz zu einem der umstrittensten Reformprojekte der aktuellen Legislaturperiode geworden ist. Die Auseinandersetzung zwischen Koalition, Opposition und Umweltverbänden über die künftige Wärmeversorgung in Deutschland dürfte auch nach der Sommerpause fortgesetzt werden.
Die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD einigten sich auf einen Änderungsantrag des Gesetzentwurfs – doch erst nach der parlamentarischen Sommerpause bis Anfang September könnte das Gebäudemodernisierungsgesetz tatsächlich vom Bundestag verabschiedet werden.
Das Bundesverfassungsgericht könnte in dieser Woche über einen Eilantrag entscheiden und damit den Fahrplan der Koalition möglicherweise weiter durcheinanderbringen. Bis dahin bleibt unklar, ob und in welcher Form das Heizungsgesetz in Kraft treten wird.
Fragen & Antworten
Wer ist Katherina Reiche und welche Rolle spielt sie im Heizungsgesetz?
Katherina Reiche ist CDU-Politikerin und Wirtschaftsministerin. Sie hat den Entwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz vorgelegt, der vorsieht, dass Eigentümer unbefristet neue Öl- und Gasheizungen montieren dürfen und weniger klimaschädliche Brennstoffe beigemischt werden sollen.
Warum hat die Linke-Fraktion vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt?
Die Linke-Fraktion im Bundestag hat vor dem Bundesverfassungsgericht Klage eingereicht, weil sie durch den Zeitplan Informationsrechte der Abgeordneten verletzt sieht und verhindern will, dass das neue Gesetz ohne Kenntnis der Klimafolgen durchgepeitscht wird.
Was sieht der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen konkret vor?
Der Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD sieht unter anderem vor, dass noch in diesem Jahr ein Zusatzgesetz verabschiedet wird, das eine vollständige Umstellung auf klimaneutrale Brennstoffe für Öl- und Gasheizungen bis 2045 sicherstellt, sowie die Einführung einer Grüngasquote ab 2028.