Der Bundestag hat am Donnerstag erstmals das von der schwarz-roten Koalition geplante Gebäudemodernisierungsgesetz beraten, das Kernregelungen des bisherigen Heizgesetzes der Ampelkoalition ablösen soll.

Kernpunkte des Entwurfs

Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sieht den Entwurf als Chance für einen Neustart der Wärmewende. Das bisherige Gebäudeenergiegesetz habe für Verunsicherung gesorgt, Investitionen ausgebremst und sei „kompliziert, bürokratisch und unflexibel" gewesen, sagte Reiche. Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz ziehe die Regierung „einen Schlussstrich unter eine Politik des Misstrauens". Künftig sollten die Bürgerinnen und Bürger selbst entscheiden, mit welchen Systemen sie ihr Haus beheizen und modernisieren wollten; der Staat setze nur die Leitplanken.

Zentrale Änderung ist die Abschaffung der seit 2024 geltenden 65-Prozent-Regel, wonach jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Statt eines festen Quotenpfads setzt die Koalition auf eine sogenannte Biotreppe und eine Grüngasquote, die ab 2028 für Bestandsheizungen gelten soll. Neben Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen, Hybridlösungen und Biomasseheizungen sollen neue Gas- und Ölheizungen weiterhin eingebaut werden dürfen, sofern sie ab dem 1. Januar 2029 einen steigenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen.