Der Bundesrat hat am 12. Juni 2026 über das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz der schwarz-roten Bundesregierung beraten, zu dem die Länder fast 70 Änderungsanträge eingebracht haben.
Die zentrale Bestimmung des Vorhabens von Reiche (CDU) ist die Aufhebung der Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Künftig sollen Hauseigentümer wieder frei entscheiden dürfen, welche Heizung sie einbauen, auch Öl- und Gasheizungen sind also erlaubt. Das neue Gesetz soll das viel kritisierte Heizungsgesetz der Ampelkoalition ablösen und nach dem Willen der Bundesregierung Anfang Juli endgültig von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.
Um die Klimaziele im Gebäudesektor dennoch zu erreichen, sieht der Entwurf eine sogenannte Biotreppe mit vier Stufen bis 2040 vor. Neu eingebaute Öl- und Gasheizungen müssen ab 2029 schrittweise mit einem wachsenden Anteil biogener Brennstoffe betrieben werden, also mit Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff. Zunächst soll der Pflichtanteil bei zehn Prozent liegen. Ziel für 2040 sind 60 Prozent. Neue Öl- und Gasheizungen sollen allerdings nicht staatlich bezuschusst werden.
