Die Bundesregierung hat Pläne für eine grundlegende Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) vorgelegt, die den Kreis der Antragsberechtigten drastisch einschränken und Transparenzorganisationen, Medienunternehmen sowie juristische Personen von Anfragen ausschließen würde.

Geplante Kernpunkte der Reform

Wie der Deutschlandfunk am 3. Juli 2026 berichtete, werden die Reformpläne derzeit im Bundesinnenministerium unter Leitung von Alexander Dobrindt (CSU) erarbeitet. Ein Sprecher des Ministeriums bestätigte die Pläne am Freitag auf Anfrage und verwies auf den Koalitionsvertrag sowie den Beschluss des Koalitionsausschusses vom 1. Juli 2026 als Grundlage. Die konkrete Ausgestaltung sei Gegenstand der regierungsinternen Prozesse, hieß es weiter.

Im Kern sehen die Pläne vor, dass künftig ausschließlich natürliche Personen mit einem nachzuweisenden berechtigten Interesse Anträge stellen dürfen, sofern die gewünschte Information nicht durch andere Regelungen erreichbar ist. Damit sollen Vereine, Stiftungen, Unternehmen und andere juristische Personen vom Auskunftsrecht ausgeschlossen werden. Der Geschäftsführer von Transparency International Deutschland, Lüttich, warnte im Deutschlandfunk, eine Umsetzung der Pläne bedeute das Ende für die bis jetzt bestehende Informationsfreiheit.