Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, hat die im Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD vereinbarten Pläne zur Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) als undemokratisch und diskriminierend kritisiert.
Kern der geplanten Reform
Im Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) warnte Specht-Riemenschneider vor einer faktischen Abschaffung des seit rund zwanzig Jahren geltenden Auskunftsregimes. Das IFG ist im Jahr 2006 in Kraft getreten und gewährt Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu amtlichen Informationen und Dokumenten. Die Beauftragte erklärte, der „wesentliche Grundgedanke eines grundsätzlich voraussetzungslosen Zugangs zu amtlichen Informationen“ würde „ins Gegenteil verkehrt, wenn zukünftig ein berechtigtes Interesse an der Information dargelegt werden müsste“.
Konkret sieht der im Koalitionsausschuss beschlossene Entwurf vor, das Auskunftsrecht künftig auf natürliche Personen zu fokussieren, „die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können“. „Im Koalitionsausschuss hatten CDU, CSU und SPD sich darauf geeinigt, das Gesetz zu ändern“, heißt es in dem Beschluss.
