Bundesregierung plant Pflicht zur Krankschreibung ab dem ersten Tag und Abschaffung der telefonischen AU
Berlin, 02. Juli 2026
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Kurzfassung
Die schwarz-rote Koalition will erreichen, dass Beschäftigte ihrem Arbeitgeber bereits am ersten Krankheitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Gleichzeitig soll die telefonische Krankschreibung abgeschafft werden. Bundeskanzler Friedrich Merz nennt die Reform eine harte Entscheidung – Hausärzte und Gewerkschaften laufen dagegen Sturm.
Die schwarz-rote Bundesregierung hat sich darauf verständigt, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen und die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung grundsätzlich bereits ab dem ersten Krankheitstag vorzuschreiben, wie Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Donnerstag ankündigte.
Hintergrund: Ausnahmen für Betriebe möglich
Die schwarz-rote Koalition in Berlin will mit strengeren Vorgaben für Krankschreibungen gegen hohe Fehlzeiten in Unternehmen vorgehen. Künftig ist der gesetzliche Regelfall, dass verpflichtend ab dem ersten Fehltag eine Krankschreibung vom Arzt vorgelegt werden muss. Bislang ist eine ärztliche Bescheinigung erst ab dem vierten Krankheitstag Pflicht. Der Entgeltfortzahlungsgesetz müsste für die Reform angepasst werden.
Die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung war ursprünglich zu Zeiten der Coronapandemie als Sonderregelung eingeführt worden, um Arztpraxen zu entlasten und unnötige Kontakte bei ansteckenden Erkrankungen zu vermeiden. Seither wurde sie mehrfach verlängert. Seit Ende 2023 können Patientinnen und Patienten in Deutschland eine Krankschreibung ohne Praxisbesuch per Telefon erhalten, sofern sie der Praxis bekannt sind und keine schweren Symptome aufweisen. Die telefonische AU ist in einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelt und konnte bis zu fünf Kalendertage ausgestellt werden.
Begründung der Bundesregierung
Bundeskanzler Friedrich Merz begründete die Verschärfung mit einem gestiegenen Krankenstand nach dem Ende der Coronapandemie. Er habe den Koalitionsausschuss informiert, dass die Bundesregierung die telefonische Krankschreibung abschaffe, sagte der CDU-Politiker. „Wir können uns diesen Wettbewerbsnachteil durch lange Abwesenheiten in den Unternehmen nicht mehr leisten“, sagte Merz. „Die Zahl der Krankentage in Deutschland ist zu hoch“, ergänzte er. Er bezeichnete die Krankenstände nach der Coronakrise als „exorbitant“ und sagte: „Das ist eine harte Entscheidung“.
Nach dem Willen von CDU, CSU und SPD sollen Beschäftigte ihrem Arbeitgeber künftig schon am ersten Tag einer Erkrankung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Die neuen Vorgaben sind laut Bundesregierung als Rahmengesetz geplant. „Die Betriebe können davon abweichen, entweder durch einzelvertragliche Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Betrieb oder durch Betriebsvereinbarung oder durch Tarifvertrag“, heißt es aus dem Umfeld der Koalitionsspitzen. Auch Betriebe, die das nicht wollten, könnten allerdings auf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag verzichten, betonte Merz.
Gleichzeitig sollen die Strafen für die unrichtige Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verschärft werden. Paragraf 278 des Strafgesetzbuchs sieht bislang Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren vor. Künftig soll die Abgabe sogenannter Gefälligkeitsatteste konsequenter geahndet werden. Zudem warb Merz nach Angaben von Teilnehmern für ein Gesetzespaket mit insgesamt 34 Punkten zu Steuern, Arbeit und Entbürokratisierung. Darin kündigte die Koalition zudem eine Lockerung des Kündigungsschutzes für Besserverdienende oberhalb einer Jahresgehaltsschwelle sowie eine flexiblere Handhabung von Befristungen bis Ende 2030 an.
Wirtschaftliche Stimmen befürworten den Schritt
Die Wirtschaft begrüßt den Vorstoß überwiegend. Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) erklärte, die Koalition reagiere zu Recht auf den international überdurchschnittlich hohen Krankenstand. Präsident Rainer Dulger begrüßte die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und die Pflicht zur ärztlichen Bescheinigung ab Tag eins. Johann Pöttering, Hauptgeschäftsführer des Verbands der Metall- und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen (Metall NRW), sagte dem WDR: „Die Bundesregierung erkennt erstmals an, dass die im internationalen Vergleich wirklich überdurchschnittlich hohen Krankentage in Deutschland ein wirkliches Problem für die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts sind.“ Auch Mohammed Kasha, der im Einzelhandel arbeitet, sieht in den bisherigen Regelungen eine Missbrauchsgefahr.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verteidigte das Vorhaben. Die telefonische Krankschreibung habe sich in der Pandemie bewährt, „aber das war eine Zeit der Ausnahme“, sagte sie der Rheinischen Post. Wer so krank sei, dass er nicht arbeiten könne, solle auch zu Hause bleiben. Digitale Möglichkeiten wie Videosprechstunden blieben aber erhalten. Auch der CDU-Parteitag hatte zuletzt die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung gefordert.
Hausärzte warnen vor Bürokratiewelle
Die Hausärzte laufen gegen die Pläne Sturm. Markus Blumenthal-Beier, Bundesvorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands, nannte die Beschlüsse der Koalition „absolut katastrophal“ und sprach im MDR-Interview von einer „Misstrauenskultur mit mehr Bürokratie“. Die telefonische AU sei „eine der wenigen Entbürokratisierungsmaßnahmen, die dieses Land in den letzten fünf Jahren gesehen hat“. Blumenthal-Beier bezeichnete Merz' Begründung als „total faktenfrei“ und warnte: „Auf unsere Praxen kommt damit eine riesige Bürokratiewelle zu, die kaum zu bewältigen sein wird. Wir rechnen mit Millionen und Abermillionen zusätzlichen Menschen in den Praxen.“ Er verwies zudem auf Statistiken, nach denen der Anstieg der Krankschreibungen seit 2022 vor allem auf die elektronische Übermittlung der AU zurückgehe und nicht auf das Telefonverfahren.
Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sprach von einer „Zumutung, die an Unverschämtheit grenze“. „Wer krank sei, gehört ins Bett – und nicht in eine übervolle Praxis“, teilte die KBV mit. „Es grenze an Irrsinn, Abertausende Menschen für das reine Ausfüllen von Zetteln zusätzlich in die Praxen zu jagen“, hieß es weiter. Die KBV hatte zuvor im Gegenteil eine Lockerung vorgeschlagen und sich dafür ausgesprochen, eine Krankschreibung erst ab dem vierten oder fünften Krankentag verpflichtend vorzuschreiben.
Manfred Imbert, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands Nordrhein, warnte vor einer Überlastung der Praxen. „Angesichts der hohen Zahl an Krankmeldungen ist es nachvollziehbar, dass die Politik einen Filter vorschieben will“, sagte er. „Doch für uns Hausärzte war die telefonische Krankschreibung eine Erleichterung. Der demnächst zu erwartende Mehraufwand durch Patienten in der Praxis wird schwer zu schaffen sein. Wir ticken auch so am Limit – und wie soll das erst werden, wenn demnächst jeder dritte Arzt in Rente geht?“ Barbara Römer, Vorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands Rheinland-Pfalz, nannte die Pläne „sinnfreien Aktionismus“ und eine Krankschreibung am ersten Tag „den bürokratischen Super-GAU für die Hausarztpraxen“. Die Bundesärztekammer sprach von einem Affront, die Ärzteschaft unter Generalverdacht zu stellen.
Kritik aus Ländern und Gewerkschaften
Auch aus den Ländern kommt Kritik. Clemens Hoch (SPD), Gesundheitsminister in Rheinland-Pfalz, lehnt die Pläne ab und nannte die Pflicht zur Vorlage einer AU ab dem ersten Tag „totally absurd“. „Das schaffe keine Entlastung, sondern zusätzliche Bürokratie – für Patientinnen und Patienten ebenso wie für die Arztpraxen“, sagte Hoch. „So legen wir die ambulante Versorgung im Land lahm.“ Die Grünen-Fraktionschefin in Rheinland-Pfalz, Katrin Eder, warnte, im schlimmsten Fall würden ernste Erkrankungen verschleppt und psychische Belastungen am Arbeitsplatz verstärkt.
Der Sozialverband VdK warf der Regierung vor, den Menschen erneut zu unterstellen, „den Sozialstaat zum Blaumachen auszunutzen“. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di nannte die Pläne einen „massiven Angriff auf die Beschäftigten“ und forderte die Landesregierungen in Rheinland-Pfalz und im Saarland auf, die geplanten Verschlechterungen im Bundesrat nicht mitzutragen. Ver.di-Landeschefin Marion Paul sagte: „Beschäftigte werden unter Generalverdacht gestellt und gegängelt, anstatt das Gesundheitssystem, das sowieso schon am Limit ist, zu entlasten und Vertrauen in die Beschäftigten zu stärken.“ Ver.di-Chef Frank Werneke kritisierte die Pläne als Ausdruck einer „Misstrauenskultur“. Auch die IG Metall sprach von einer „unsozialen Wunschliste der Arbeitgeber“. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) warnte im WDR: „Vielleicht haben wir am Ende sogar mehr Krankentage“, weil Patienten direkt für drei statt einen Tag krankgeschrieben würden.
Daten zum Krankenstand stützen diese Sorge teilweise. Nach Angaben der Betriebskrankenkassen liegt der Anteil telefonischer Krankschreibungen bei nur 0,85 Prozent. Eine OECD-Auswertung ergab, dass die Krankenkassenquote in Deutschland seit zehn bis zwölf Jahren recht konstant bei 6,8 Prozent liegt. Bei der DAK-Gesundheit waren Beschäftigte im vergangenen Jahr im Durchschnitt 19,5 Kalendertage krankgeschrieben. Bei den AOK-Versicherten lag der Wert 2025 bei 23,3 Tagen, 2017 waren es etwa 19 Tage. Gesundheitsökonom Ron Seitfudem vom Zentralinstitut der kassenärztlichen Versorgung erklärte, der Anstieg ab 2022 hänge vor allem mit der Umstellung auf die elektronische AU zusammen, durch die viele zuvor nicht erfasste Fälle sichtbar geworden seien.
Aus Sicht von Arbeitsrechtlern können die Folgen für Beschäftigte erheblich sein. Arbeitsrechtler Arndt Kempgens warnte: „Wer nichts unternimmt, riskiert eine Abmahnung, im Extremfall eine Kündigung.“ Wenn man nicht nachweise, dass man krank sei, könne der Arbeitgeber den Lohn kürzen. Iris Kläsener aus dem produzierenden Gewerbe kennt die Pflicht zur sofortigen Vorlage eines Attests aus ihrem Betrieb bereits und sieht sie kritisch. „Nicht jede Erkältung müsse direkt im Wartezimmer landen“, sagt Hamza Ayata, der in der Pflege in Ahlen arbeitet. Wann die neuen Regeln in Kraft treten sollen, ist noch offen.
Zahlen und Daten zum Krankenstand
Die Ampel-Koalition im Bund ist mit dem Vorhaben sichtbar bemüht, einen Spagat zwischen Wirtschaft, Ärzteschaft und Gewerkschaften zu vollziehen. Innerhalb der Bundesregierung wird erwartet, dass die Reform im Rahmen des 34-Punkte-Pakets rasch vorangetrieben wird. Beobachter rechnen mit einem zähen Ringen im weiteren Gesetzgebungsverfahren, weil sowohl die Länderkammer als auch die Sozialpartner ihre Positionen bereits vernehmbar gemacht haben.
Fragen & Antworten
Was plant die Bundesregierung bei der Krankschreibung?
Die schwarz-rote Koalition will die telefonische Krankschreibung abschaffen und die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag zur Regel machen. Betriebe können über Einzelarbeits-, Betriebs- oder Tarifvertrag von der Pflicht abweichen.
Warum stößt die Reform bei Hausärzten auf Kritik?
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung warnen vor einer Welle zusätzlicher Praxisbesuche und mehr Bürokratie. Bundesvorsitzender Markus Blumenthal-Beier nannte die Beschlüsse „absolut katastrophal“ und rechnet mit Millionen zusätzlichen Patientinnen und Patienten.
Wann sollen die neuen Regeln in Kraft treten?
Einen konkreten Zeitplan für die Umsetzung hat die Bundesregierung bislang nicht genannt. Die Reform ist Teil eines 34-Punkte-Pakets zu Steuern, Arbeit und Entbürokratisierung, dessen gesetzliche Ausgestaltung noch offen ist.
Krankschreibung ab Tag 1: Koalition schafft telefonische AU | finanz360