Die schwarz-rote Bundesregierung hat sich darauf verständigt, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen und die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung grundsätzlich bereits ab dem ersten Krankheitstag vorzuschreiben, wie Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Donnerstag ankündigte.

Hintergrund: Ausnahmen für Betriebe möglich

Die schwarz-rote Koalition in Berlin will mit strengeren Vorgaben für Krankschreibungen gegen hohe Fehlzeiten in Unternehmen vorgehen. Künftig ist der gesetzliche Regelfall, dass verpflichtend ab dem ersten Fehltag eine Krankschreibung vom Arzt vorgelegt werden muss. Bislang ist eine ärztliche Bescheinigung erst ab dem vierten Krankheitstag Pflicht. Der Entgeltfortzahlungsgesetz müsste für die Reform angepasst werden.

Die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung war ursprünglich zu Zeiten der Coronapandemie als Sonderregelung eingeführt worden, um Arztpraxen zu entlasten und unnötige Kontakte bei ansteckenden Erkrankungen zu vermeiden. Seither wurde sie mehrfach verlängert. Seit Ende 2023 können Patientinnen und Patienten in Deutschland eine Krankschreibung ohne Praxisbesuch per Telefon erhalten, sofern sie der Praxis bekannt sind und keine schweren Symptome aufweisen. Die telefonische AU ist in einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelt und konnte bis zu fünf Kalendertage ausgestellt werden.