Große Unternehmen in der Europäischen Union dürfen unverkaufte Kleidung und Schuhe seit dem 19. Juli 2026 nicht mehr vernichten, sondern müssen die Ware weiterverkaufen, spenden oder recyceln.

Hintergrund: Ausmaß der Textilvernichtung

Eine entsprechende EU-Verordnung trat um Mitternacht in Kraft. Sie verpflichtet große Firmen, unverkaufte Textilien und Schuhe künftig wiederzuverwenden, zu spenden oder zu recyceln, anstatt sie wegzuschmeißen. Die Regelung knüpft an eine 2023 von der EU-Kommission verabschiedete Ökodesign-Richtlinie an und ist Teil einer breiter angelegten Strategie zur Reduzierung von Textilabfällen in Europa.

Der Kommission zufolge werden in Europa schätzungsweise bis zu neun Prozent der unverkauften Textilien vernichtet. Allein in Deutschland würden jährlich fast 20 Millionen zurückgesandte Artikel entsorgt. Ziel der neuen Verordnung ist es, diese Mengen deutlich zu verringern und gleichzeitig Anreize für eine Kreislaufwirtschaft in der Modebranche zu schaffen.

Ausnahmen von der Vernichtungspflicht

Nur noch unter bestimmten Umständen ist die Entsorgung der Ware erlaubt, etwa falls diese beschädigt wurde. Ausnahmen gelten aber unter anderem für den Fall, dass die Ware gefährlich, beschädigt oder verschmutzt ist oder nicht wiederverwendet oder -aufbereitet werden kann. Auch was mehreren sozialwirtschaftlichen Einrichtungen mit Sitz in der EU als Spende angeboten, aber nicht innerhalb einer Frist angenommen wurde, darf vernichtet werden.