Eine neue EU-Verordnung verbietet großen Unternehmen in der Europäischen Union ab dem Tag der Veröffentlichung die Vernichtung unverkaufter Kleidung und Schuhe, wie aus einer Entscheidung der EU-Kommission hervorgeht, die bereits 2023 im Rahmen einer Ökodesign-Richtlinie verabschiedet wurde.

Ziel der Regelung ist es unter anderem, weniger Müll zu produzieren. Der Kommission zufolge werden in Europa schätzungsweise bis zu neun Prozent der unverkauften Textilien vernichtet, bevor sie jemals getragen wurden. Diese entsorgten Bestände verursachen nach Angaben der EU-Kommission rund 5,6 Millionen Tonnen CO2-Emissionen pro Jahr.

Zahlen: So viel Mode wird vernichtet

In Deutschland allein werden jährlich fast 20 Millionen zurückgesandte Artikel entsorgt. Mit der neuen Verordnung müssen betroffene Unternehmen unverkaufte Ware künftig weiterverkaufen oder spenden, anstatt sie zu vernichten. Nur noch unter bestimmten Umständen ist die Entsorgung der Ware erlaubt, etwa falls diese beschädigt wurde.