Brüssel, 10 Juli 2026
Das EU-Parlament hat am 9. Juli 2026 in einer umstrittenen zweiten Lesung für die Fortführung der sogenannten Chatkontrolle gestimmt und damit den Weg für eine Übergangsregelung bis April 2028 freigemacht.
Bereits im März 2026 hatten die Abgeordneten eine Verlängerung der seit 2021 geltenden Ausnahmeregelung vom EU-Datenschutz zunächst abgelehnt. Damals reichte in der ersten Lesung eine einfache Mehrheit; das Votum fiel mit 228 Ja-Stimmen, 311 Nein-Stimmen und 92 Enthaltungen gegen eine Fortführung aus. In der nun abgehaltenen zweiten Lesung war laut den Verfahrensregeln des Parlaments eine absolute Mehrheit notwendig, um die Chatkontrolle abzulehnen, wofür 360 Nein-Stimmen erforderlich gewesen wären. Dieses Quorum wurde verfehlt.
Im konkreten Votum votierten 276 Abgeordnete für ein Ende der Chatkontrolle, 286 stimmten dagegen, 17 enthielten sich. Da die Schwelle von 360 Stimmen gegen die Verlängerung nicht erreicht wurde, „diese damit aber nicht als abgelehnt galt, sondern als angenommen gewertet wurde“, gilt die Fortführung der Ausnahmeregelung als beschlossen.
Verfahrensregeln und Abstimmungsverlauf
Konkret können Anbieter wie Meta, der Konzern hinter WhatsApp und Instagram, Microsoft und Google weiterhin private Kommunikation auf Hinweise zu sexuellem Kindesmissbrauch durchsuchen. Dabei läuft die Kommunikation durch ein automatisiertes Verfahren, das auf Basis von technischen Daten Bilder oder Videos erkennt, die bereits als verbotene Darstellungen bekannt sind, um deren Weiterverbreitung zu unterbinden und diese zu melden. Ende-zu-Ende-verschlüsselte Nachrichten sollen von der Regelung ausgenommen sein.
