Straßburg, 16 Juni 2026
Das Europäische Parlament hat am Dienstag in Straßburg mit 423 Stimmen einer Änderung des europäischen KI-Gesetzes zugestimmt, die sexualisierte Deepfakes verbietet, während 57 Abgeordnete dagegen stimmten und 174 sich enthielten.
Die Reform reagiert nach Angaben aus dem Parlament unter anderem auf Vorfälle vom Anfang des Jahres, als Nutzerinnen und Nutzer mit Hilfe des Chatbots Grok Millionen sexualisierte KI-Bilder von Frauen und Kindern erstellten und online verbreiteten. Der Chatbot wird vom Unternehmen des US-Milliardärs Elon Musk betrieben.
Reaktion auf Grok-Skandal
Das Verbot soll nach dem Willen der Abgeordneten ab dem 2. Dezember 2026 gelten und vom KI-Amt der EU durchgesetzt werden, das vor zwei Jahren geschaffen wurde. Die Behörde soll künftig überwachen, ob Anbieter sexualisierte Deepfake-Inhalte verbreiten oder deren Erstellung ermöglichen.
Mit der Gesetzesänderung wird das KI-Gesetz novelliert, das die EU im Jahr 2024 verabschiedet hatte. Die damals beschlossenen Regeln gelten als weltweit erster umfassender Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz.
Lockerungen bei Hochrisiko-KI
Gleichzeitig enthält die Reform deutliche Lockerungen: Parlament und Mitgliedstaaten einigten sich darauf, Regeln für den Einsatz von KI in sogenannten Hochrisiko-Bereichen wie Sicherheitsbehörden und Gesundheitssystemen zu verschieben. Auch Auflagen für KI-Anwendungen in der Strafverfolgung und bei der biometrischen Erkennung sollen erst Ende 2027 greifen und nicht bereits Mitte oder Ende dieses Jahres.
Der Vizepräsident der EU-Kommission, Valdis Dombrovskis, bezeichnete das Gesetzespaket als Entlastung für Unternehmen und Verwaltungen. „Wir schätzen, dass das Gesetzespaket Einsparungen bei der Bürokratie von mindestens einer Milliarde Euro für unsere Unternehmen, für Verwaltungen und Bürgerinnen und Bürger bringen könnte“, sagte Dombrovskis.
Noch ausstehende Schritte
Der Rat der 27 EU-Länder muss die Reform noch formal absegnen. In Brüssel gilt dieser Schritt als Formsache, da sich die Regierungen bereits grundsätzlich auf die Linie verständigt hatten.
Kritikerinnen und Kritiker sehen in der Verschiebung von Hochrisiko-Regeln ein Sicherheitsrisiko. Befürworter argumentieren, dass Unternehmen und Behörden mehr Zeit bräuchten, um sich auf die Vorgaben einzustellen. Die Diskussion über den richtigen Ausgleich zwischen Innovation und Grundrechtsschutz dürfte sich mit Blick auf die weitere Umsetzung fortsetzen.
Was ab Dezember gilt
Mit dem Inkrafttreten des Verbots ab Dezember 2026 beginnt eine Übergangsphase, in der das KI-Amt der EU Leitlinien für Anbieter erarbeiten wird. Verstöße gegen das Verbot sexualisierter Deepfakes können dann mit Bußgeldern geahndet werden, deren genaue Höhe noch festzulegen ist.
Insgesamt sehen Beobachter die Abstimmung als Signal dafür, dass die EU bei offensichtlichen Schäden durch KI-Anwendungen rasch handeln will, bei komplexeren Risiken aber auf mehr Vorbereitungszeit setzt. Die kommenden Monate gelten als entscheidend dafür, wie wirksam das neue Verbot tatsächlich greift.
