Brüssel, 12 Juni 2026
Das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) ist am 12. Juni 2026 in allen 27 EU-Mitgliedstaaten in Kraft getreten, knapp zehn Jahre nach Beginn der Verhandlungen und über zwei Jahre nach der formellen Verabschiedung im April 2024.
Ein einheitlicher Rahmen für Asyl
Mit dem Inkrafttreten gilt in der EU erstmals ein einheitlicher rechtlicher Rahmen, der die Schwächen des bisherigen Dublin-Systems und seines Ersteintrittsprinzips beheben soll. Ziel ist es, die Hauptankunftsländer Griechenland und Italien zu entlasten und Asylverfahren zu beschleunigen. Der Pakt sieht schnellere Verfahren an den Außengrenzen, eine zentrale Speicherung biometrischer Daten in der Eurodac-Datenbank sowie einen verpflichtenden Solidaritätsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten vor.
Kern des Pakts ist ein Screening-Verfahren, das jeder irregulär eingereiste Migrant innerhalb von maximal sieben Tagen durchläuft. Dabei werden Identitätsfeststellung, Gesundheitscheck, Sicherheitsüberprüfung und die Erfassung besonderer Schutzbedürfnisse vorgenommen. Anschließend wird in einem Grenzverfahren innerhalb von zwölf Wochen entschieden, ob die Person in ein reguläres Asylverfahren aufgenommen wird oder Europa verlassen muss. Zielgruppe sind Menschen aus Ländern mit einer Schutzquote unter 20 Prozent, etwa aus Bangladesch, Indien, Pakistan, Marokko, Tunesien, Algerien und Georgien, sowie Personen, die Behörden irreführen oder als Sicherheitsrisiko gelten.
