Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Entwurf zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes an Länder und Verbände verschickt, der die feste Einspeisevergütung für kleine Solaranlagen ab dem 1. Januar 2027 in ein dreijähriges Auslaufmodell überführt.

Hintergrund: Vom Festbetrag zum Auslaufmodell

Das Bundeswirtschaftsministerium verteidigt geplante Einschnitte bei der Solarförderung. Ein Sprecher von Ministerin Katherina Reiche (CDU) sagte in Berlin, es solle eine "Überförderung" abgeschafft und mehr auf den Markt gesetzt werden. Es sei nicht erforderlich, dass der Staat Steuergeld einsetze. Zugleich betonte das Ministerium, die Anschaffung einer kleinen Solaranlage auf dem Dach rechne sich. Dadurch sinke die Stromrechnung.

Der Entwurf zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sieht vor, dass kleine Solaranlagen unter 25 Kilowatt installierter Leistung, insbesondere kleine Dach-Photovoltaik, keine dauerhafte Förderung mehr bekommen sollen. Vorgesehen sind Übergangsfristen mit Übergangszahlungen. Statt eines harten Schnitts soll die Vergütung dem Bericht zufolge über drei Jahre hinweg abgesenkt werden, ehe der Strom eigenständig vermarktet werden muss.