Die Bundesregierung bereitet einem Bericht zufolge eine deutliche Ausweitung der Zuckersteuer vor, die künftig auch Light-Getränke, Fruchtsäfte aus Konzentrat, Fruchtnektare, Milchmischgetränke, pflanzliche Milchalternativen sowie alkoholfreie Biere und Weine erfassen soll.

Welche Getränke sollen erfasst werden?

Laut einem Schreiben des Agrarministeriums, über das unter anderem Politico berichtet, soll der Kreis der besteuerten Getränke spürbar erweitert werden. Neben klassischen Limonaden und Colagetränken wären künftig auch Fruchtsäfte aus Konzentraten, Fruchtnektare, Milchmischgetränke und pflanzliche Milchalternativen betroffen. Erfasst werden sollen zudem Getränke mit Süßungsmitteln sowie Mischgetränke auf Basis alkoholfreier Biere und Weine.

Hintergrund ist die seit Anfang 2026 geltende Zuckersteuer, die zuckerhaltige Erfrischungsgetränke mit einer Sonderabgabe belegt. Mit der geplanten Ausweitung soll offenbar auch die Einnahmeseite des Bundeshaushalts gestärkt werden. Branchenverbände warnen bereits seit Monaten vor steigenden Preisen und einem Rückgang des Konsums.