Die Armutskonferenz hat einen zwanzigseitigen Gesetzentwurf mit dem Titel "Vorschlag der Armutskonferenz zu Änderungen von Gesetzesbestimmungen im Sozialhilfe Grundsatzgesetz" vorgelegt, der als Grundlage für die geplante Sozialhilfe NEU dienen soll, während Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) weiterhin am Starttermin 1. Jänner 2027 festhält.

Der Entwurf der Armutskonferenz ist über den Link https://go.apa.at/9dj91Ajr abrufbar und enthält nach Angaben des Sozialexperten Martin Schenk "konstruktive legistische Vorschläge gegen noch mehr soziale Unsicherheit", gegen das "Alleingelassenwerden" und gegen die "aufgehende soziale Schere zwischen Arm und Reich". Schenk beschrieb den Entwurf gegenüber der APA als ein Gesetz, das "hinsieht, wo viele wegsehen, das Menschen in den Blick nimmt, die so leicht übersehen werden, das die blinden Flecken der Debatte aufgreift".

Zentrales Anliegen ist eine "wirksame Soforthilfe" sowie kürzere Entscheidungsfristen. Die derzeitige Dauer von drei Monaten sei "viel zu lang", erklärte die Armutskonferenz in einem Statement gegenüber der APA. Zudem soll die Behörde "bei Bekanntwerden einer Notlage von Amts wegen Hilfe leisten". Auch eine "Überbrückungshilfe" für Personen ohne sonstige Leistungen ist vorgesehen.