Während in der EU seit dem 19. Juni 2026 ein verpflichtender "Widerrufsbutton" für Online-Verträge gilt, verzögert sich die nationale Umsetzung in Österreich und soll laut Justizministerium erst bis zum Jahresende in Kraft treten.

EU-Pflicht seit 19. Juni

Seit Freitag, dem 19. Juni 2026, gilt in der Europäischen Union die Pflicht für Online-Händler, einen gut sichtbaren "Widerrufsbutton" auf ihren Webseiten und in Apps bereitzustellen. Hintergrund ist die EU-Richtlinie (EU) 2023/2673 für den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen, die an diesem Tag offiziell in Kraft tritt. Die Regelung verpflichtet Unternehmen, Verbrauchern die Kündigung oder den Widerruf eines online abgeschlossenen Vertrags mit einem Klick zu ermöglichen – genauso unkompliziert wie der Abschluss selbst.

In Österreich ist die Vorgabe bislang nicht anwendbar. Wie das Ö1-"Morgenjournal" berichtet, tritt die Regelung in Österreich noch nicht in Kraft, da das EU-Gesetz noch nicht umgesetzt wurde. Das Justizministerium teilte mit, dass das Gesetz zur Einführung des Buttons spätestens bis zum Jahresende in Kraft treten werde. Die heimische Einführung eines verpflichtenden Widerrufsbuttons steht damit – mit etwas Verspätung – kurz bevor.