Berlin, 03 Juni 2026
Das Verwaltungsgericht Berlin hat Kulturstaatsminister Wolfram Weimer im Eilverfahren verboten, die Betreiber der Buchhandlung „Zur schwankenden Weltkugel" als „politische Extremisten" zu bezeichnen, nachdem der parteilose Minister die Frist für eine Beschwerde verstreichen ließ und der Beschluss damit bestandskräftig wurde.
Eilverfahren und Bestandskraft
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer darf die Betreiber der Berliner Buchhandlung „Zur schwankenden Weltkugel" vorerst nicht mehr als „politische Extremisten" bezeichnen. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte ihm dies bereits Ende April in einem Eilverfahren untersagt. Weil Weimer innerhalb der Zwei-Wochen-Frist keine Beschwerde einlegte, ist die Entscheidung inzwischen rechtskräftig.
Eine Gerichtssprecherin bestätigte dem Deutschlandfunk: „Damit ist der Beschluss bestandskräftig". Das Gericht hatte geurteilt, dass Weimers Äußerung das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Buchhändler verletze. Es verbiete ihm zugleich, die umstrittene Aussage zu wiederholen, bis die Hauptsache entschieden sei.
