Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat einen Entwurf für eine Pflegereform vorgestellt, der mit höheren Hürden bei Pflegegraden, einer eingeschränkten beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern und geringeren Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige ein jährliches Defizit von 7,5 Milliarden Euro in der sozialen Pflegeversicherung abdecken soll.

Finanzielle Ausgangslage: Milliardendefizit droht

Der Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur und dem Deutschlandfunk vorliegt, sieht nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums Ausgabenbremsen und zusätzliche Einnahmen vor, um ein drohendes Defizit der sozialen Pflegeversicherung zu schließen und allgemeine Beitragssteigerungen zu vermeiden. Im kommenden Jahr wird nach Berechnungen des Ministeriums ein Fehlbetrag von rund 7,5 Milliarden Euro erwartet, der bis 2028 auf 15 Milliarden Euro anwachsen könnte. Mit den geplanten Maßnahmen soll im nächsten Jahr etwa elf Milliarden Euro und bis 2030 mehr als 20 Milliarden Euro eingespart oder eingenommen werden.

Konkret soll der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung stabil bei 1,8 Prozent bleiben, der Kinderlosenzuschlag jedoch um 0,1 Prozentpunkte von 0,6 auf 0,7 Prozentpunkte ansteigen, sodass Kinderlose künftig insgesamt 4,3 Prozent zahlen. Für Minijobber sollen ab dem nächsten Jahr erstmals Pflegebeiträge von 3,6 Prozent auf Löhne bis 603 Euro anfallen, die allein von den Arbeitgebern zu tragen sind. Die Beitragsbemessungsgrenze soll angehoben werden, sodass Arbeitnehmer mit einem Monatseinkommen oberhalb von derzeit 5.812,50 Euro nach Ministeriumsangaben höchstens 17 Euro zusätzlich im Monat zahlen.