Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Albert Stegemann, hat sich dafür ausgesprochen, die Einkommensgrenze, ab der Kinder zu den Pflegekosten ihrer Eltern herangezogen werden, abzusenken.

Bislang müssen sich erwachsene Kinder erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro an der Finanzierung eines Heimplatzes für ihre Eltern beteiligen. Diese 2020 eingeführte Grenze nannte Stegemann rückblickend „mehr oder weniger willkürlich“.

„Ich sehe die Möglichkeit, die Einkommensgrenze, bei der man zu den elterlichen Pflegekosten herangezogen wird, herunterzusetzen“, sagte der CDU-Politiker der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Er warnte zugleich vor den Folgen des Nichthandelns: „Wenn wir nichts tun, steigen die Beiträge bis 2030 von 3,6 auf 4,6 Prozent, für Kinderlose in Richtung 5,5 Prozent.“

Kritik am „Erbenschutzprogramm“