Berlin, 04 Juni 2026

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat einen Gesetzentwurf für eine Pflegereform vorgelegt, der unter anderem höhere Beiträge für kinderlose Versicherte, schärfere Kriterien für die Einstufung in Pflegegrade und längere Wartezeiten auf staatliche Zuschüsse für Heimbewohner vorsieht.

Finanzielle Lage der Pflegeversicherung

Der Entwurf wurde dem Deutschlandfunk und anderen Medien zugeleitet. Warken rechnet damit, dass die Pflegeversicherung im kommenden Jahr ein Defizit von rund 7,5 Milliarden Euro aufweisen wird; bis 2028 könnte sich die Lücke laut Ministerium auf 15 Milliarden Euro vergrößern. Die Reform gehört zu den Vorhaben, die die Bundesregierung noch vor der parlamentarischen Sommerpause im Juli verabschieden will.

Konkret soll der Kinderlosenzuschlag von 0,6 auf 0,7 Prozentpunkte steigen – der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung liegt derzeit bei 1,8 Prozent. Arbeitgeber tragen die Erhöhung des Kinderlosenzuschlags nicht mit. Für kinderlose Versicherte ergibt sich daraus insgesamt ein Beitragssatz von 4,3 Prozent ab dem nächsten Jahr. Gleichzeitig soll die Beitragsbemessungsgrenze angehoben werden, sodass Beschäftigte mit einem Monatseinkommen oberhalb von 5.812,50 Euro mit maximal 17 Euro pro Monat zusätzlich belastet werden.