Berlin, 18 August 2026
Die SPD spricht sich gegen eine Verankerung des Hitzeschutzes im Grundgesetz aus und verweist zur Begründung auf bestehende Regelungen wie Artikel 104b des Grundgesetzes, die bereits finanzielle Hilfen des Bundes für Länder und Gemeinden ermöglichen.
Die SPD positioniert sich damit gegen einen Vorstoß, der in den vergangenen Wochen von Teilen der Politik und aus der Zivilgesellschaft eingebracht worden war. Demnach sollte der Schutz vor Hitzefolgen ausdrücklich im Grundgesetz verankert werden, um Bund, Länder und Kommunen dauerhaft zu verpflichten. Die Sozialdemokraten halten dieses Vorhaben jedoch für nicht erforderlich.
Die Argumentation der SPD
Zur Begründung verweist die SPD auf die bestehende Architektur des Grundgesetzes. Artikel 104b eröffne der Bundesregierung bereits die Möglichkeit, den Ländern und Gemeinden für «bedeutsame Investitionen» Finanzhilfen zu gewähren, ohne dass sich die Bundesregierung in die Umsetzung vor Ort einmischt. Dieses Instrument biete einen flexiblen Rahmen, der gezielt eingesetzt werden könne.
