Berlin, 16 August 2026

Bundesministerien unter SPD-Führung haben am 16. August 2026 einen ressortübergreifenden Aktionsplan gegen extreme Hitze vorgestellt und zugleich eine Änderung des Grundgesetzes angemahnt, um Bundesmittel langfristig für kommunale und Länderaufgaben in Klimafolgeanpassung und Naturschutz freigeben zu können.

Der Aktionsplan bündelt Maßnahmen mehrerer Bundesministerien und reicht von Hitzeschutz in Städten über die Anpassung von Wasserversorgung und Landwirtschaft bis hin zu Vorgaben für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Ziel ist es, die Folgen steigender Temperaturen und häufigerer Hitzewellen für die Bevölkerung abzufedern und die Verwaltung auf wiederkehrende Extremwetterereignisse vorzubereiten. Die beteiligten Häuser verweisen auf eine Häufung von Hitzerekorden in den vergangenen Sommern und sehen Handlungsbedarf.

Die Vorlage fällt in eine Phase intensiver Debatten über die finanzielle Lastenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen. SPD-geführte Ressorts argumentieren, dass viele Anpassungsmaßnahmen vor Ort umgesetzt werden müssten, der Bund aber ohne Verfassungsänderung keine verlässliche, dauerhafte und umfassende Finanzierung sicherstellen könne. Deshalb werde eine Grundgesetzänderung als Voraussetzung genannt, wie aus dem Bericht hervorgeht.