Washington, D.C., 30. Mai 2026

Ein Bundesrichter in Washington, D.C. hat am Freitag entschieden, dass die Hinzufügung des Namens von Donald Trump zum John F. Kennedy Center for the Performing Arts rechtswidrig ist und nur der US-Kongress die Befugnis zur Umbenennung der Kultureinrichtung besitzt.

Die richterliche Anordnung

Bezirksrichter Christopher Cooper ordnete an, dass die Trump-Administration innerhalb von 14 Tagen sämtliche physischen Schilder mit Trumps Namen sowie alle Verweise auf ein „Trump Kennedy Center“ aus offiziellen Materialien entfernen muss. Das Gründungsgesetz des Kennedy Centers mache unmissverständlich klar, dass das Zentrum nach Präsident Kennedy benannt ist und keinen anderen offiziellen Namen allein aufgrund einer Vorstandsentscheidung tragen dürfe, so der Richter.

Die Entscheidung des von Trump kontrollierten Vorstands, die Institution in „Trump Kennedy Center“ umzubenennen, verstoße gegen den klaren Wortlaut des Bundesgesetzes, das vorschreibt, dass das Gebäude Präsident John F. Kennedy ehren muss. „Der Kongress hat dem Kennedy Center seinen Namen gegeben, und nur der Kongress kann ihn ändern“, stellte Richter Cooper in seiner Urteilsbegründung fest.

Coopers Anordnung blockierte zudem die von der Trump-Administration geplante zweijährige Schließung des Kennedy Centers für umfangreiche Renovierungsarbeiten, die am Nationalfeiertag, dem 4. Juli, beginnen sollten. Der Richter befand, dass es an einer sorgfältigen und ergebnisoffenen Prüfung für die Schließungsentscheidung mangelte. Laufende Wartungs- und Reparaturarbeiten dürfen jedoch fortgesetzt werden.