Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt es weiterhin ab, Klimaanpassung und Hitzeschutz als Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden in das Grundgesetz aufzunehmen, wie Fraktionschef Thorsten Frei bekräftigte.
In der unionsinternen Debatte bekräftigte der Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion die ablehnende Haltung seiner Fraktion gegenüber einer Grundgesetzänderung. Frei wies darauf hin, dass die Union den Schutz der Bevölkerung vor extremen Temperaturen grundsätzlich für wichtig halte, jedoch den vorgeschlagenen verfassungsrechtlichen Weg kritisch sehe. Er argumentiert, bestehende Zuständigkeiten und Finanzierungsinstrumente reichten aus, um Maßnahmen gegen Hitzebelastung umzusetzen.
Föderale Zuständigkeiten als Hauptargument
Die Grünen und Teile der SPD drängen seit Monaten auf eine Verankerung des Hitzeschutzes im Grundgesetz. Hintergrund sind wiederkehrende Hitzewellen in Deutschland, die nach Einschätzung von Gesundheitsbehörden insbesondere ältere Menschen, Kinder und Pflegebedürftige gefährden. Befürworter verweisen auf jährlich steigende Temperaturen, die Notwendigkeit kommunaler Anpassungsmaßnahmen sowie auf unzureichende Mittel in vielen Städten und Gemeinden.
