Das Land Steiermark hat erstmals seit der Reform des Jagd- und Naturschutzgesetzes einen Wolf zum Abschuss freigegeben, nachdem das Tier zuvor als sogenannter Schadwolf gemäß der steirischen Wolfsverordnung eingestuft worden war.
Das betroffene Tier war nach Angaben des Landes Steiermark für eine Reihe von Rissen in einer Herde verantwortlich. Die zuständigen Sachverständigen der Abteilung für Land- und Forstwirtschaft kamen zum Ergebnis, dass der Wolf als sogenannter Schadwolf gemäß steirischer Wolfsverordnung einzustufen ist. Das Land Steiermark teilte mit: "Herdenschutzmaßnahmen, die der Viehhalter umgesetzt hat, haben zu keiner Besserung der Situation geführt."
Die Abschussfreigabe gilt laut den vorliegenden Informationen für vier Wochen, bis zum 28. [Datum]. Während dieses Zeitraums darf das Tier entnommen werden. Es handelt sich nach Angaben des Landes um die erste Freigabe dieser Art seit Inkrafttreten der aktuellen Regelung.
