Die Tiroler Landesregierung hat am Freitag offiziell Vergrämungsmaßnahmen gegen einen Bären im Bezirk Landeck angekündigt, die unter anderem eine Besenderung des Tieres per Funkhalsband vorsehen.

Die Tiroler Landesregierung hat in einer Aussendung Maßnahmen zur "Vergrämung" eines Bären im Bezirk Landeck angekündigt. Ziel sei es, das Tier abzuschrecken und ihm zu zeigen, dass die Nähe zu Menschen unangenehm oder gefährlich ist, wie das Land betonte. "betonte das Land in einer Aussendung".

Laut Regierung sollen die Maßnahmen zwar abschreckend wirken, das Tier aber nicht verletzen oder töten. In der Mitteilung heißt es dazu wörtlich: "ohne es jedoch verletzen oder zu töten". Damit bewegt sich das Vorgehen im Rahmen der bestehenden Verordnung zum Umgang mit auffälligen Großraubwildtieren.

Rechtlicher Rahmen und Dauer

Rechtliche Grundlage ist eine Verordnung, die solche Eingriffe ausdrücklich erlaubt. Demnach können derartige Maßnahmen "nach Kundmachung und Veranlassung im rechtlichen Rahmen der Verordnung für die Dauer von acht Wochen vorgenommen werden". Die Acht-Wochen-Frist beginnt mit der offiziellen Kundmachung.