Bern, 18 August 2026
Die Staatspolitische Kommission des Ständerats verlangt eine Zuwanderungsabgabe auf EU- und Drittstaats-Arbeitskräfte, falls die Einwanderung aus der EU nach Inkrafttreten der Bilateralen-III-Abkommen deutlich zunimmt.
Die Staatspolitische Kommission des Ständerats hat sich mit den möglichen Folgen der Bilateralen-III-Verträge zwischen der Schweiz und der EU befasst und in diesem Kontext die Idee einer Zuwanderungsabgabe auf EU- und Drittstaats-Arbeitskräfte aufgegriffen. Hintergrund ist die Sorge, dass mit dem neuen Vertragspaket die Zuwanderung aus dem EU-Raum spürbar steigen könnte.
Kommt eine solche Abgabe, würden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in der Schweiz für jede eingestellte Person aus der EU oder einem Drittstaat einen Beitrag entrichten müssen, sobald bestimmte Schwellenwerte überschritten werden. Die Einnahmen sollen laut Kommissionsvorstellungen gezielt für Massnahmen gegen mögliche negative Auswirkungen der erhöhten Zuwanderung verwendet werden.
