Die Staatsanwaltschaft hat am Montag Berufung gegen den Freispruch von Heinz-Christian Strache in der sogenannten Causa „Lebensversicherung" eingelegt, wie eine Sprecherin der Anklagebehörde gegenüber der APA bestätigte.

Hintergrund: Worum es in der Causa geht

Strache war vergangenen Donnerstag in der sogenannten Causa „Lebensversicherung" freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft beruft nun gegen dieses Urteil, wie die Anklagebehörde am Montag auf Nachfrage der APA mitteilte. Für den früheren FPÖ-Chef und seinen Mitangeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Der Vorwurf lautete vereinfacht gesagt, Strache habe mit Hilfe des Mitangeklagten eine von der Wiener Landespartei abgeschlossene Versicherungspolizze zu seinen eigenen Gunsten geändert. Die Anklage spricht von einem „In-sich-Geschäft", da Strache sowohl als neuer Begünstigter als auch als Vertreter der Partei – also der alten Begünstigten – unterschrieben habe.