Wien, 02 Juli 2026

Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien hat am Donnerstag die erstinstanzliche Verurteilung des Signa-Gründers René Benko wegen betrügerischer Krida bestätigt und damit erstmals einen Schuldspruch gegen den 49-jährigen Ex-Milliardär rechtskräftig gemacht.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien hat am Donnerstag die erstinstanzliche Verurteilung des Signa-Gründers René Benko wegen betrügerischer Krida bestätigt und damit erstmals einen Schuldspruch gegen den 49-jährigen Ex-Milliardär rechtskräftig gemacht. Die Verhandlung im Großen Saal des Wiener Justizpalasts dauerte weniger als zwei Stunden, unmittelbar danach verkündete die Vorsitzende Richterin Christa Hetlinger die Entscheidung des Höchstgerichts.

Der OGH sah es als erwiesen an, dass Benko seiner Mutter 300.000 Euro geschenkt und so seinen Gläubigern vorenthielt. Im Oktober 2025 hatte das Landesgericht Innsbruck den Gründer des Signa-Imperiums wegen Schädigung seiner Gläubiger zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Die Generalprokuratur, die den OGH in solchen Fällen berät, empfahl, den Schuldspruch Benkos zu bestätigen, aber den Teilfreispruch aufzuheben. Die Höchstrichterinnen und Höchstrichter sind an die Empfehlungen der Generalprokuratur nicht gebunden, folgen ihnen aber zumeist.