WIEN, 03 Juni 2026
Die Generalprokuratur empfiehlt dem Obersten Gerichtshof (OGH), die im Dezember am Landesgericht Innsbruck ergangene Verurteilung des Signa-Gründers René Benko zu fünfzehn Monaten bedingter Haft wegen betrügerischer Krida zu bestätigen und den Freispruch seiner Frau Nathalie Benko nicht zu beanstanden.
Die Generalprokuratur tritt in ihrer Stellungnahme dafür ein, sowohl die Nichtigkeitsbeschwerde von René Benko als auch jene der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen den Freispruch von Nathalie Benko zu verwerfen. Das geht aus einem Bericht der Tageszeitung „Der Standard“ hervor, die sich auf eine Sprecherin der Behörde beruft. Die Generalprokuratur ist in allen Strafverfahren vor dem OGH Hüterin des Gesetzes und nimmt dort eine gutachterliche Funktion wahr.
Der Entscheidung liegt ein Schuldspruch des Landesgerichts Innsbruck aus dem Dezember zugrunde. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass René Benko zwei wertvolle Uhren und vier Paar Manschettenknöpfe vor seinen Gläubigern versteckt hielt. Die Staatsanwaltschaft hatte vorgeworfen, die Wertgegenstände seien in einem Safe im Keller von Verwandten hinter Weinkisten deponiert worden. Den Hinweis auf das Versteck hatte nach Angaben der Ermittler ein früherer Mitarbeiter Benkos geliefert.
